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Welches Hörgerät zahlt die Krankenkasse?

Was zahlt die Krankenkasse bei Hörgeräten

Wer schwerhörig ist, benötigt ein Hörgerät oder zwei Hörgeräte. Doch welches Hörgerät zahlt die Krankenkasse? Die gute Nachricht: Auch Sie haben Anspruch auf ein kostenloses Hörgerät. Wir erklären Ihnen, wie Sie diesen Anspruch durchsetzen können.

Gegen Schwerhörigkeit helfen nur Hörgeräte

Abgesehen von Verletzungen, Tumoren und anderen Erkrankungen sind die meisten Schwerhörigkeiten ausschließlich auf die Alterung des Gehörs bzw. eine Altersschwerhörigkeit zurückzuführen. Zahlreiche laute Schallereignisse haben im Laufe des Lebens die Sinneshärchen in der Hörschnecke zerstört. Die Folge: Schwerhörigkeit. Dagegen helfen nur gute Hörgeräte. Doch diese können mehrere tausend Euro kosten. Da stellt sich vielen die Frage: Welches Hörgerät zahlt die Krankenkasse?

Die gute Botschaft: Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlt Ihre Hörgeräte

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, was auf die meisten Deutschen zutrifft, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für richtig gute Hörgeräte zu 100%. Sie müssen lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Hörgerät leisten, was angesichts der hohen Kosten für Hörgeräte zu verschmerzen sein dürfte.

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Welches Hörgerät zahlt die Krankenkasse?

Die Hörakustiker haben Verträge mit allen Krankenkassen abgeschlossen und sind verpflichtet, Ihnen kostenfreie Hörgeräte anzubieten, zur Probe mitzugeben und auch abzugeben. Diese Hörgeräte sind bei vorliegender ohrenärztlicher Verordnung für Sie kostenlos.

Anders als viele annehmen, handelt es sich nicht um Hörgeräte zweiter Klasse. Leider erwecken auch Hörakustiker und Hörgerätehersteller immer wieder den Eindruck, als seien diese Geräte nur für „Einsteiger“, „ganz leicht Schwerhörige“ oder „arme Menschen“ geeignet. Das ist aber schlicht und ergreifend Quatsch, das muss man ganz ehrlich sagen.

Dieses Hörgerät zahlt die Krankenkasse

Diese sogenannte Basishörgeräte oder Hörgeräte aus der Einstiegsklasse (auch Nulltarifhörgeräte oder Kassenhörgeräte genannt) reichen auch für berufstätige und aktive Menschen durchaus aus. Gemäß den vertraglichen Bedingungen (hier Beispiel AOK) müssen diese Geräte folgende Ausstattung aufweisen:

  • digitale Signalverarbeitung
  • Mehrkanal-Verstärkertechnik, mindestens 4 Kanäle
  • Rückkoppelungsunterdrückung
  • Störschallunterdrückung
  • mindestens 3 vom Hörgeräteakustiker frei programmierbare, akustisch übertragene Hörprogramme
  • Verstärkungsleistung > 75 dB bei Hörgeräten für Versicherte mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit
  • Verstärkungsleistung > 25 dB bis > 75 dB bei den übrigen schwerhörigen Versicherten
  • Eine ausreichende Verstärkungsreserve von 10 – 15 dB je nach Anpassformel ist zu berücksichtigen. Bei Bedarf stellt Ihnen der Akustiker folgende Zusatzleistungen ohne Mehrkosten zur Verfügung:
    • Mehrmikrofontechnik und/oder weitere Programme
    • automatische Verstärkungsleistung
    • T-Spule oder akustisches Telefonprogramm
    • Audioeingang und/oder Nano-Beschichtung
    • offene Bauweise

Hörgeräte mit Zuzahlung können sein, müssen es aber nicht

Die Hörgerätehersteller haben ganz Hervorragendes geleistet und tolle Technologien entwickelt, die über die oben genannten Ausstattungsmerkmale hinausgehen. Es ist also durchaus richtig, dass Hörgeräte, für die Sie etwas zuzahlen müssen, besser ausgestattet sind. Sie sind besser auf den individuellen Hörverlust anpassbar und bieten mehr Programme, aus denen Sie in schwierigen Hörumgebungen aussuchen können. Auch Techniken wie Bluetooth oder aufladbare Akkus kosten derzeit noch einen Aufpreis.

Sie können sich also sehr wohl für teurere Hörgeräte entscheiden, müssen es aber nicht, denn die Basisgeräte von der gesetzlichen Krankenkasse reichen im Regelfall vollkommen aus. Wer mehr haben möchte, muss etwas dazu bezahlen. Die Krankenkasse übernimmt dann in etwa den Teil der Kosten, der für Basishörgeräte angefallen wäre (knapp 800 Euro).

Sie haben noch mehr Ansprüche

Es kann immer sein, dass normale Hörgeräte für Ihre Anforderungen und Ihren Hörverlust nicht ausreichen. Dann könnte es sein, dass die Krankenkasse auch mehr übernimmt. Hierzu ist eine ärztliche Begründung und ein individueller Antrag bei der Krankenkasse notwendig. Auch die Rentenversicherung kann ein Ansprechpartner sein.

Darüberhinaus übernimmt die gesetzliche Krankenkasse aber für die Laufzeit Ihrer Hörgeräteversorgung (6 Jahre, dann haben Sie Anspruch auf neue Hörgeräte) auch die Kosten für etwaige Wartungen und Reparaturen. Das gilt für die Basishörgeräte. Hörsysteme mit Zuzahlung bedeuten, dass Sie den Großteil der Reparaturkosten meist selbst übernehmen müssen.

Am Anfang erhalten Sie außerdem meist 60 Hörgerätebatterien zum Einstand. Die weiteren Batterien müssen Sie selbst kaufen. Kostenlos hingegen ist die maßgerechte Anpassung von Ohrstücken. Lassen Sie sich nicht mit den billigen Silikonschirmchen abspeisen. Die besten Ergebnisse mit dem Hörgerät erzielen Sie mit anatomisch perfekt sitzenden Ohrpassstücken, darauf haben Sie Anspruch.

Infos auch hier: https://aok.de

Reparaturratgeber Hörgeräte

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Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 29. Juli 2020 | Revision: 29. August 2024

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