Wenn ein Mensch stirbt, so passiert das heute in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle im Krankenhaus.
Der Bestatter holt dann den Verstorbenen ab und nimmt ihn mit in seine Räumlichkeiten, um ihn in den Sarg zu betten.
War der Verstorbene Hörgeräteträger, gibt es mehrere Szenarien.
Entweder wurden die Hörgeräte im Krankenhaus abgenommen bzw. eingetütet, oder aber der Bestatter nimmt sie ab und tütet sie ein.
Im Allgemeinen herrscht bei Nichthörgeräteträgern die Meinung, die teuren Geräte könnten noch eine Weiterverwendung finden. Deshalb werden sie, was ja auch richtig ist, meist wie Wertgegenstände behandelt und an die Verwandten übergeben.
Aber immer mal wieder passiert es auch, dass die Hörgeräte am Verstorbenen verbleiben. Insbesondere, wenn er Im-Ohr-Hörgeräte trug, sind diese ja nicht unbedingt sofort erkennbar.
Nun fragen sich einige Leser, was denn mit diesen Hörgeräten während einer Einäscherung oder im Grab passiert.
Beginnen wir mit der Frage, was mit Hörgeräten in einem Erdgrab geschieht.
Da sie aus nicht vergänglichen Materialien bestehen, überdauern Hörgeräte auch Jahrzehnte im Grab. Wenn später das Grab für eine weitere Bestattung geöffnet wird, finden die Friedhofsarbeiter immer etliche nicht vergängliche Gegenstände. Dazu gehören Nägel, Schrauben und Griffe von Särgen, Bestandteile der Kleidung, wie Gürtelschnallen usw. Aber auch Herzschrittmacher, Platten und Nägel von Operationen und natürlich Hörgeräte können da gefunden werden.
Diese Gegenstände werden, soweit sie greifbar und gut erreichbar sind, oft entsorgt. Ansonsten bleiben sie einfach an Ort und Stelle.
Lange Zeit war es so, dass Herzschrittmacher nicht mit eingeäschert werden konnten. Sie mussten vorher entfernt werden. Heutzutage ist das nicht mehr erforderlich. Moderne Krematorien erlauben das Einäschern mitsamt Implantaten und Geräten. Dazu gehören auch ggfs. Hörgeräte.
Nach der Einäscherung wird die Asche manuell auf Fremdgegenstände untersucht. Meist werden diese entsorgt. Das ist auch notwendig, weil viele Implantate, wie Oberschenkelprothesen o.ä. gar nicht in eine Urne hineinpassen würden. Zwar schreibt das Gesetz vor, dass alles, was sich zum Zeitpunkt des Todes am und im Verstorbenen befand, auch in die Urne muss, aber aus rein pragmatischen Gründen setzt man sich darüber hinweg.
Wer also die Hörgeräte eines Verstorbenen wieder haben möchte, sollte sich zeitnah darum kümmern. Nach der Einäscherung oder Beerdigung lohnt es sich nicht mehr, danach zu fragen.
Bild: strecosa / Pixabay
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