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So viel zahlt die BEK für Hörgeräte – Barmer GEK

BEK Barmer

So viel zahlt die BEK für Hörgeräte. Kostenübernahme bei der Barmer GEK. Die genaue Zuzahlung wird anhand des eingereichten ärztlichen Befunds berechnet. Sollte der BEK-Versicherte aus medizinischen Gründen zwei Hörgeräte benötigen, beträgt die Zuzahlung der Barmer GEK maximal 1.267 Euro. Die Rezeptgebühr, die Sie pro Gerät zahlen müssen, liegt bei 10 Euro.

Versorgung mit Hörgeräten durch die Barmer über den Hörgeräteakustiker

Es ist gesetzlich geregelt, dass die BARMER (BEK) die Kosten für Ihr Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter unser Vertragspartner ist. Daher hat die BARMER auch für die Versorgung mit Hörgeräten Verträge abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen sind einheitlich, so dass Sie immer gut versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Was sind Hörgeräte?

Hörgeräte sind elektronische Geräte, die eine bestehende Schwerhörigkeit ausgleichen. Es gibt sie in verschiedenen Formen und Größen. Sie funktionieren jedoch alle auf ähnliche Art und Weise, indem sie den Schall verstärken und an das Ohr weiterleiten.

Wie erhalten Sie Hörgeräte?

Damit die BEK die Kosten für die Hörgeräte übernehmen kann, benötigen Sie bei der Erstversorgung eine Verordnung vom Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder Facharzt für Phoniatrie. Mit diesem Rezept können Sie sich direkt an die Vertragspartner (Hörakustiker) wenden. Diese kümmern sich dann um alles Weitere.

Wer Fragen hat, kann sich auch direkt an das Info-Telefon der Barmer BEK wenden: kostenfreie Telefonnummer 0800 333 1010.

Welchen Anspruch haben Sie gegenüber dem Vertragspartner (Hörakustiker)?

Die Verträge der Barmer GEK, BEK umfassen die Beratung, Auswahl, Anpassung und Lieferung der Hörgeräte, die Einweisung in den Gebrauch sowie die Nachbetreuung. Darüber hinaus werden die Reparaturkosten für sechs Jahre übernommen, sofern der Defekt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Wie werden Sie von dem Vertragspartner beraten?

Aufgabe des Hörgeräteakustikers ist es, Sie umfassend über die Auswahl zu beraten und in das gewählte Hörgerät einzuweisen. Zu Beginn des Anpassungsverfahrens wird ein Sprachtest durchgeführt. Nach dessen Auswertung erhalten Sie ein individuell geeignetes Angebot zur Versorgung mit volldigitalen Hörsystemen (digitaler Signalverarbeitung) inklusive der erforderlichen Otoplastik.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt maximal 10 Euro je Hörgerät und ist direkt an den Vertragspartner zu zahlen.

Fallen neben der Zuzahlung zusätzliche Mehrkosten an?

Der Vertragspartner wird Ihnen mindestens ein Hörgerät mehrkostenfrei zur Auswahl anbieten, dass Ihrem medizinischen Bedarf entspricht. Mehrkostenfrei bedeutet, dass Ihnen außer der gesetzlichen Zuzahlung keine weiteren Kosten entstehen. Wählen Sie aus Komfortgründen eine höherwertige Ausstattung (z. B. besonderes Design, Bluetooth-Steuerung), müssen Sie die Mehr- und Folgekosten (ggf. auch Reparaturen) selber tragen. Für Ihr individuelles Wunschgerät sollten Sie die Preise daher sorgfältig vergleichen.

Fazit BEK, BARMER GEK

Versicherte dieser Krankenkasse sind gut aufgestellt, was die Hörgeräte-Versorgung anbetrifft. Sie erhalten, wie bei allen gesetzlichen Krankenkassen, hochwertige Hörgeräte sogar zum Nulltarif. Es fällt lediglich die geringe Zuzahlung von 10 € pro Gerät an. Die Barmer ist grundsätzlich für gute Leistungen bekannt und gehört zu den Krankenkassen, bei denen die Versicherten einen hohen Grad an Zufriedenheit haben.

Die von der Kasse zur Verfügung gestellten Hörgeräte sind sehr gut ausgestattet und reichen für nahezu jeden Hörverlust aus. Nur wer Wert auf medizinisch nicht unbedingt notwendige Zusatzausstattungen legt, der muss zuzahlen. Eine Zusatzausstattung oder ein Komfortmerkmal sind beispielsweise eine besonders kleine Baumform, das Vorhandensein von Bluetooth, um seine Hörgerät drahtlos mit dem Handy koppeln zu können, oder spezielle Filterprogramme, die in ganz besonderen Hörsituationen noch einmal mehr Hörkomfort bieten, als es die Kassengeräte zum Nulltarif können.

Die Abrechnung mit der Krankenkasse kann der Hörakustiker ohne Aufwand für Sie erledigen. Sie selbst haben in der Regel überhaupt keine Scherereien und Laufereien.

Haben Sie Fragen oder Anregungen zur Hörgeräteversorgung durch die BEK, Barmer GEK, dann scheuen Sie sich bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne weiter, natürlich ebenfalls kostenlos.

Link: https://barmer.de

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