Ja, auch Tiere können schwerhörig werden. In diesem Fall, von dem die Süddeutsche Zeitung berichtet, handelt es sich um einen 13-jährigen Labrador, der einen Einbruch nicht bemerkte und das Geschehen im Wohnzimmer verschlief.
Normalerweise gilt ja, dass ein bellender Hund im Haus eine sehr gute Methode ist, um sich Einbrecher vom Hals zu halten. Denn die bösen Burschen wollen möglichst unbemerkt schnell an das Diebesgut kommen. Ein bellender Hund vermiest ihnen meist die Tat.
Doch dieser Einbrecher, ein 40-jähriger, der in Beruf und Ehe gescheitert ist, stellte sich mehr als nur dilettantisch an.
Weil er das Haus seiner Opfer nicht beschmutzen wollte, zog er sich auf der Terrasse die Schuhe aus, zwängte sich durch die Hundeklappe und verlor dabei auch noch den mitgeführten Elektroschocker.
Der 60-jährige Hausbesitzer wurde wach und vermöbelte den Einbrecher, der sich im Keller hinter einem Vorhang versteckt hatte, mit einem Tennisschläger.
Erst als der Täter das Opfer in den Schwitzkasten nahm, gab der Hausbesitzer auf.
Bei der Flucht verlor der Einbrecher dann auch noch sein Handy, weshalb ihm die Polizei sehr schnell auf die Schliche kam.
Vor Gericht gab der Dilettant alles zu. Er hatte sich bereits schriftlich bei seinem Opfer entschuldigt und ihm 1.500 Euro Schmerzensgeld angeboten.
Die Forderungen der Staatsanwaltschaft (1 Jahr 2 Monate auf Bewährung) und der Verteidigerin (wenige Monate auf Bewährung) beantwortete Björn Schindler, Vorsitzender Richter des Schöffengerichts, mit dem Urteil: ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Den ganzen Bericht können Sie in der SZ lesen.
Hunde sind tatsächlich eine gute Abschreckung, um nicht von Einbrechern heimgesucht zu werden.
Das sollte aber niemals zur Leichtfertigkeit verführen. Denn offene Hundeklappen und angelehnte Türen sind für die Täter oft viel zu verlockend.
Foto: Das Bild zeigt den absolut gefährlichen und einbrecherkillenden Labrador des Autors bei der Arbeit.
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