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Schweiz – Kostenbeteiligung an Hörgeräten AHV und IV

Schweiz AHV

Kostenbeteiligung an Hörgeräten

Viele unserer Schweizer Leserinnen und Leser fragen uns nach der Situation in der Schweiz, weil wir in HÖRGERÄTE-INFO.NET ja sonst eher die deutsche Kostensituation beschreiben. Hier geben wir gerne Auskunft:

Auf diese Weise unterstützen Sie AHV und IV bei Ihrem Hörgerät

In unserem Nachbarland Schweiz beteiligen sich die Sozialversicherungen am Kauf von Hörgeräten. Diese Beteiligungen decken, wie in Deutschland, die Kosten von Basis- bzw. Einsteigerhörgeräten vollkommen ab. Auch in der Schweiz können Sie sich für leistungsstärkere, kleinere oder luxuriösere Hörgeräte entscheiden, dann erhalten Sie die Beträge von AHV und IV als Zuschuss zu den Gesamtkosten.

Ihnen stehen für die Versorgung Ihres Hörverlustes Pauschalbeträge von der AHV und IV zur Verfügung. Alle 5 bzw. 6 Jahre haben Sie erneuten Anspruch auf diese Leistung. Im Unterschied zu Deutschland gilt: Kostet das Hörgerät weniger als der gewährte Pauschalbetrag, dürfen Sie den Restbetrag behalten.

Was für Hörgeräte zahlt die Krankenkasse?

In der Bundesrepublik Deutschland sind ja die Krankenkassen für die Zuschüsse bzw. Sachleistungen im Bereich der Schwerhörigenversorgung zuständig. Deshalb erreichen uns auch immer wieder Fragen von Schweizern, ob das auch für die Schweiz gilt.

Leider ist dies in der Schweiz normalerweise nicht der Fall. Nur im Rahmen einer Zusatzversicherung (VVG) können eventuell medizinische Hilfsmittel mitversichert werden, diese kommt allerdings erst dann zum Tragen, wenn keine andere Versicherung zuständig ist.

Langsam scheint sich das aber zu wandeln. Unsere Leserinnen und Leser aus der Schweiz berichten immer mal wieder, dass auch in der Schweiz immer mehr Krankenkassen „freiwillig“ eine Zuzahlung zu Hörgeräten, sofern eine Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, leisten. Es ist deshalb klug, Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen.


Kostenbeteiligung der AHV:

1 Hörgerät (monaural): CHF 630.-
2 Hörgeräte (binaural): CHF 1237.50

Jährliche Pauschale an Batterien:
Keine Kostenbeteiligung

Reparaturen am Hörgerät:
Keine Kostenbeteiligung

Zeitspanne zwischen Zuzahlungen:
Alle 5 Jahre


Kostenbeteiligung der IV:

1 Hörgerät (monaural): CHF 840.-
2 Hörgeräte (binaural): CHF 1650.-

Jährliche Pauschale an Batterien:
CHF 40.- (monaural) resp. CHF 80.- (binaural)

Reparaturen am Hörgerät (ab dem 2. Betriebsjahr):
Elektronik: CHF 200.- pro Jahr
Sonstiges: CHF 130.- pro Jahr

Zeitspanne zwischen Zuzahlungen:
Alle 6 Jahre

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 1. Oktober 2020

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