Immerhin jeder vierte Rentner muss auch in diesem Jahr seine Rente versteuern. Dabei ist vielen Senioren gar nicht bewusst, dass sie ihre Steuerlast deutlich mindern können.
Die Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung können z.B. als Sonderausgaben steuerlich mindernd abgesetzt werden.
Wer noch unterhalb der steuerlichen Höchstgrenze liegt, der kann sogar auch noch verschiedene Versicherungen absetzen. Dazu gehören die Haftpflichtversicherung (die jeder haben sollte), die Unfallversicherung oder beispielsweise die Zahnzusatzversicherung. Auch absetzbar sind Sonderausgaben, wie Unterhaltskosten, Kirchensteuer oder Spenden an gemeinnützige Organisationen.
Viele ältere Menschen können ihren Haushalt nicht mehr in vollem Umfang alleine bewältigen. Um diese Alltagshürde zu überwinden, bauen sie auf Haushalts- oder Putzhilfen und nehmen die Dienste eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch. Auch solche Kosten, die durch haushaltsnahe Dienstleistungen entstehen, können zu 20% steuerlich wirksam abgesetzt werden.
Auch der von vielen älteren Menschen zur Beruhigung installierte Hausnotruf zählt mit dazu. Mit ihm kann in Notsituationen schnell Hilfe gerufen werden.
Für Älter, die krankheitsbedingt in einem Pflegeheim wohnen, gehören auch die regelmäßige Fusspflege und der Besuch des Friseurs mit dazu.
Ganz wichtig: Auch steuermindernd sind außergewöhnliche Belastungen, wie die Anschaffung eines Hörgerätes, einer Brille oder von Rollator, Hilfsmitteln und Zahnersatz.
Denken Sie daran, alle Belege aufzuheben, denn selbst kleinste Beträge summieren sich im Laufe eines Jahres zu einem hohen Betrag.
Auch die Fahrtkosten zum Arzt und Zuzahlungen zu Behandlungen sind hier zu nennen.
Wer einen Grad der Behinderung (Behindertenprozente) zuerkannt bekommen hat, kann gemäß des gestaffelten Behindertenpauschalbetrages ebenfalls bei der Steuer etwas geltend machen.
Jeder Rentner bekommt automatisch 102 Euro als Werbungskostenpauschale angerechnet. Das passt für viele, aber nicht für alle Rentner. Denn die Ausgaben können tatsächlich deutlich darüber liegen. Wichtig ist also umso mehr, dass Sie die gesamten Belege aufbewahren.
Mit der Abwicklung betrauen Sie am besten eine Person, die sich damit auskennt.
Diese Hinweise gelten insbesondere auch für Angehörige von Menschen, die sich selbst in diesen Dingen nicht mehr helfen können.
Hinweis:
Diese Einschätzung gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!
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Schlagwörter: Hörgerät spart Steuern