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Ohne Hörgerät und ohne Zähne – Polizei benötigt Hilfe

Einstellungsvoraussetzungen Polizei

Für die beiden Streifenpolizisten Jonathan Blase (39) und Helmut Zirpendorff (46) war die Situation eigentlich nach kurzer Zeit klar.
Bei der hilflosen weiblichen Person, die sie nachmittags am Stadtwald aufgegriffen hatten, konnte es sich eigentlich nur um eine demente alte Frau handeln, die aus einem Altersheim weggelaufen ist.

Solche Fälle kommen in Deutschland täglich vor. Für Polizeibeamte ist es nichts Ungewöhnliches, dass demente Senioren einen Drang entwickeln, zu verreisen, jemanden besuchen zu wollen oder einen „unbedingt wichtigen Termin“ wahrnehmen zu wollen.

Die alte Frau konnte nicht verstehen, was die Polizeibeamten ihr sagten, und sie sprach auch nur lallend und nicht verständlich.

Doch auf der Wache stellte sich dann etwas ganz anderes heraus.
Nachdem ihre Kollegin Polizeihauptmeisterin Silke Barnowsky (41) die alte Dame mit Kakao und einem Keks versorgt hatte, deutete die Seniorin auf einen Notizblock und machte die Handbewegung des Schreibens.

Auf einen Zettel schrieb die Seniorin: „Ich kann ohne meine Hörgeräte nichts hören und ohne Zähne nicht richtig sprechen.“

Silke Barnowsky erinnerte sich daran, dass gleich gegenüber ein Hörgeräteakustiker sein Geschäft hat.
Und dieser wurde geholt und brachte ein Ersatzhörgerät mit. Sicherlich nicht sonderlich eingestellt, aber immerhin doch geeignet, damit die Rentnerin hören konnte. Die Polizei bedankte sich für die Hilfe.

Von da an ging die Kommunikation etwas reibungsloser.

Die Beamten begleiteten die Frau zu ihrer Wohnung. Dort öffnete die herbeigerufene Berufsfeuerwehr mit einem kleinen Werkzeug die Wohnungstür.
Als die alte Dame wieder ihre Zahnprothese eingesetzt hatte, konnte sie die Beamten endlich aufklären.

Sie hatte Mittagsschlaf gehalten als es an ihrer Haustür klingelte. Es war ein Prospektverteiler, der nur ins Haus gewollt hat. Um zu sehen, wer da war, war die Rentnerin ohne Hörgeräte und Gebiss aus der Wohnung getreten. Dann fiel die Wohnungstür ins Schloss.
Sie hatte sich selbst ausgesperrt.

Da keiner ihrer Nachbarn zu Hause war, hatte sie sich auf den Weg zu ihrem Sohn gemacht. Dabei hatte sich die Seniorin verlaufen und war dann von der Polizei mitgenommen worden.

Einer der Beamten meinte: „Dement war die Bürgerin nicht, das konnten wir ja dann feststellen. Aber so ein bißchen aus der Spur geraten, war sie schon. Aber das darf man mit 89 Jahren auch sein.“

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 22. April 2024 | Doc-Riemenschnayder 22. April 2024

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