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Nulltarif Hörgerät oder Hörgerät mit Zuzahlung?

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Nulltarif Hörgeräte, gibt es das? Hörgeräte sind hochtechnische Apparate. Die moderne Technik und die hohe Leistungsfähigkeit dieser Geräte haben ihren Preis. Es handelt sich zunächst nicht um Geräte aus dem Bereich Lifestyle, sondern um geprüfte, zugelassene Medizinprodukte.

Deshalb werden Hörgeräte auch nur von Hörakustikern abgegeben. Diese Spezialisten müssen den Hörgeräteträger umfangreich beraten und die Geräte individuell einstellen. Dazu gehört auch die Anfertigung der maßgeschneiderten Ohrstücke. Dort erhalten Sie auch Nulltarif Hörgeräte.

Die Hörgeräte sind ein für Sie speziell gefertigtes medizinisches Hilfsmittel. Deshalb zahlt die Krankenkasse für gesetzlich Versicherte die Anschaffung und Anpassung der Hörgeräte auch komplett. Sie erhalten vom Hörakustiker nach Vorlage der ohrenärztlichen Verordnung Nulltarif-Hörgeräte (lediglich 10 Euro „Rezeptgebühr“ fallen an).

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Moderne Hörsysteme werden in unterschiedlichen Bauformen und Leistungsstufen angeboten. Deshalb gibt es Hörgeräte in verschiedenen Komfortstufen. Diese Hörgeräte mit mehr Komfort und mehr Einstellmöglichkeiten kosten dann mehr. Den Differenzbetrag zum Nulltarif-Gerät müssen Sie aber selbst bezahlen. Die grundsätzliche Funktion der zuzahlungspflichtigen Hörgeräte ist aber die gleiche, wie bei Nulltarif-Hörgeräten.

Wenn Sie sich für ein kostenloses (weil durch die Kasse bezahltes) Hörgerät entscheiden, bekommen Sie ausgereifte, moderne Technik, die in den allermeisten Fällen zum Ausgleich der Schwerhörigkeit vollkommen ausreicht. Möchten Sie mehr Komfort, so werden Sie sich für ein zuzahlungspflichtiges Hörgerät entscheiden. Mehr Komfort bedeutet beispielsweise, dass Sie das Hörgerät per Handy-App steuern können, mehr individuelle Programme und Kanäle zur Verfügung haben und dass Sie evtl. mit dem Hörgerät auch den TV-Ton drahtlos hören oder telefonieren können.

Was muss ein Nulltarif Hörgerät können?

Die Mindestanforderungen für die Kassenhörgeräte zum Nulltarif sind schon bemerkenswert:

  • Reduktion störender Hintergrundgeräusche
  • Mindestens vier Frequenzbereiche (Kanäle) für individuelle Einstellungen
  • Mindestens drei Hörprogramme (Programme) für unterschiedliche Hörsituationen
  • Rückkopplungsunterdrückung gegen lästige Pfeifgeräusche

Übrigens: Die meisten Hörakustiker bieten Basishörgeräte zum Nulltarif an, die schon deutlich mehr können, als durch den Mindeststandard gefordert.
Fragen Sie eindringlich danach und kaufen Sie keine Hörgeräte, ohne dass Sie die Nulltarif Hörgeräte wenigstens mal probiert haben.

Mehr Programme, was ist das?

Die Kassenhörgeräte zum Nulltarif bieten mindestens 3 Programme. Ein Programm ist eine Einstellung des Hörgeräts für eine bestimmte Hörumgebung. So gibt es ein Programm für „ruhige Umgebung“, eins für „laute Umgebung“ und vielleicht eins zum „Fernsehen„.
Sie können dann per Taster am Hörgerät oder mittels einer Fernbedienung zwischen den Programmen wechseln.

Teurere Hörgeräte haben entschieden mehr Programme zu bieten, die auch sehr individuell angepasst werden können. Das ist mit einer der Gründe, aus denen sich viele für teurere Geräte entscheiden. Da gibt es dann auch „stereo-Zoom“, „Hören mit 360°“, „Echounterdrückung“ und natürlich bei den Spitzengeräten „Musikstreaming“, „TV-Ton drahtlos“ und „Telefonie“.
Eine Automatik erkennt die Hörumgebung und schaltet das passende Programm ohne Ihr Zutun ein. Sie selbst können über eine Smartphone-App steuern, welche Funktion gewählt wird. Auch weitere Einstellungen können über die App vorgenommen werden.

Mehr Kanäle? Was bedeutet das?

Das menschliche Hören findet in einem bestimmten Frequenzbereich statt. Hörgeräte decken den wichtigsten, für die Sprachverständlichkeit notwendigen Frequenzbereich ab.
Wird dieser Frequenzbereich in vier einstellbare Abschnitte unterteilt, sprechen wir davon, dass das Hörgerät 4 Kanäle hat. 4 Kanäle finden wir bei den Nulltarif-Geräten.
Es werden also von den Nulltarif-Hörgeräten alle Hörgerät-Frequenzen abgedeckt.

Das ist bei den Premium-Hörgeräten nicht anders. Nur wird der Frequenzbereich nicht nur in 4 Abschnitte unterteilt, sondern in 8, 16, 20 und mehr Abschnitte.
Deshalb sind sie feiner abstimmbar. Bestimmte Frequenzen können gezielter und genauer eingestellt werden. Für den normal Schwerhörigen reichen 4 Kanäle aber oft aus.
Mehr Kanäle sind bei schwierigeren Problemen aber durchaus sinnvoll und können eine Kaufentscheidung sein.

Hörgeräte mit Lifestyle

Oben schrieben wir, dass Hörgeräte zunächst Gesundheitsprodukt sind und eigentlich keine Lifestyle-Produkte.
Rein auf die Schwerhörigkeit bezogen stimmt das auch. Aber es ist nicht nur chic und komfortabel, mit seinen Hörgeräten auch telefonieren zu können. Das ist auch ein Feature, dass Ihr Leben einfacher und sicherer macht. Gerade beim Autofahren müssen Sie nicht mit Geräten hantieren, sondern können sogar über Sprachbefehle eine Telefonverbindung aufbauen und telefonieren, ohne irgendwas in die Hand zu nehmen.
Das ist natürlich auch eine lohnenswerte Sache, die eine teurere Anschaffung rechtfertigt.

Die Preise? Ich blicke nicht durch!

Die Basisgeräte kosten bis auf die 10 Euro Zuzahlung pro Gerät nichts.
Geräte, die mehr können, kosten auch mehr. Grob gesagt, zahlen die Kassen ca. 780 Euro für ein Hörgerät dazu und etwa 1.400 Euro für zwei Hörgeräte.
Kosten die Hörgeräte mehr, müssen Sie den Differenzbetrag selbst bezahlen.
Würden also 2 Hörgeräte zusammen 2.000 Euro kosten, erhalten Sie eine Zuzahlungsrechnung von 2.000 – 1.400 = 600 Euro.

Achtung: Das setzt sich auch bei Wartung und Reparaturen so fort! Reparaturen an Kassenhörgeräten sind meist komplett abgedeckt, denn der Hörakustiker erhält hierfür eine Pauschale (die 6 Jahre lang solche Sachen abdeckt).
Bei zuzahlungspflichtigen Geräten ist aber kompliziertere Technik verbaut und die Bauteile sind teurer. Deshalb müssen Sie auch hier einen Betrag dazuzahlen.

Kann ich die Nulltarif Hörgeräte im Internet kaufen?

Das ist gut zu überlegen. Einige Anbieter im Internet verkaufen lediglich Hörgeräte. Das ist auch legal. Aber Sie können dort nur Hörgeräte zum vollen Preis kaufen, eine Anrechnung der Zuzahlung der Krankenkasse erfolgt hier nicht! Sie würden also bares Geld verschenken.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkäufer auch noch eine Anpassung der Hörgeräte durch einen Hörakustiker in Ihrer Nähe mit anbietet oder nicht.

In der heutigen Zeit sind Hörgeräte der höheren Komfortstufen auch aus der Ferne einstellbar. Das dient dazu, dass kleine Änderungen der Parameter direkt via Internet und Video-Telefonat vom Hörakustiker vorgenommen werden. Sie müssen dann nicht jedes mal zum Hörakustiker fahren.
Einige Anbieter versenden Hörgeräte und wollen dann die komplette Anpassung lediglich aus der Ferne vornehmen. Das ist technisch möglich, aber meist nicht sinnvoll.
Denn zur Anpassung eines Hörgeräts gehören die individuellen Hörtests und Verstehenstest. Diese können sinnvoll nur im direkten Kontakt in kontrollierter Umgebung vorgenommen werden.

Und selbst wenn der Internetverkäufer auch eine persönliche Anpassung anbietet, so findet diese meist bei einem Hörakustiker statt, der Ihnen vorgegeben wird. Dabei ist nicht gesagt, ob Ihnen dieser Hörakustiker gefällt, oder dass er in Ihrer Nähe ist.

Sind die Preise im Netz anders? Unterscheiden sie sich bei verschiedenen Hörakustikern?

Ja. Beides kann zutreffen. Wer mit Preisen wirbt, wird einen besonders vorteilhaften Preis nach außen publizieren.
Letztlich zählt aber nur, was man am Ende wirklich bezahlt hat.

Hörgerätepreise sind nicht festgeschrieben, da kann jeder Hörakustiker seinen eigenen Preis machen.
Für bestimmte Modelle haben sich aber bestimmte Preisregionen durchgesetzt und innerhalb dieser Spanne bewegen sich die Preise der meisten Hörakustiker.

Der Hörakustiker vor Ort bietet die beste und umfangreichste Beratung und Dienstleistung nach den Vorschriften der Krankenkassen und der Standesordnung.

Fazit: Nulltarif Hörgerät

Für den normal Schwerhörigen genügen die Nulltarif-Hörgeräte.
Es müssen schon sehr schwierige Bedingungen vorliegen, damit der Kauf eines teureren Gerätes ein Muss wird.
Selbst dann bestünde noch die Möglichkeit, sich mit dem Kassenhörgerät nicht zufrieden zu geben und bei der Krankenkasse die Kostenübernahme auch für ein teureres Gerät zu beantragen.

Möchte man selbst mehr, entscheidet man sich aus freien Stücken für ein Gerät mit Zuzahlung und zahlt eben drauf.
Komfort kostet.

Dafür sind die zuzahlungspflichtigen Geräte aber auch kleiner, leistungsfähiger und überschreiten schon die Grenze zum chicen Lifestyleprodukt.

Für ein Hörgerät Geld auszugeben, ist also immer eine freiwillige Entscheidung. Sie haben einen Anspruch auf ein Nulltarif Hörgerät.

Vergleichen Sie es bitte mit einem Rollstuhl. Eine gehbehinderte Person bekommt von der Krankenkasse einen Rollstuhl.
Dieser ist kostenlos. Da der gehbehinderte Mensch aber auch kranke Handgelenke hat, kann der den manuellen Rollstuhl nicht bedienen. Er stellt bei der Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten für einen motorbetriebenen Rollstuhl mit Elektroantrieb.
Eine andere Person könnte den manuellen Rollstuhl zwar bewegen, möchte aber auf den Komfort des elektrischen Fahrens nicht verzichten. Diese Person muss dann den höheren Betrag selbst bezahlen.

Hörgeräte kauft man beim Hörakustiker. Nur dort kann eine fachgerechte Anpassung des Hörgeräts erfolgen. Ein gutes Hörgerät hat IMMER eine maßgeschneiderte Otoplastik.
Nur mit Gummischirmchen (Domes) kann man zwar auch ein Hörgerät nutzen, aber das ist für eine fachgerechte Versorgung nicht unbedingt ausreichend.

Die gesamten Leistungen bekommen Sie meist nur, wenn Sie das Hörgerät bei einem ordentlich niedergelassenen Hörakustiker anpassen lassen.

Bild:
Pixabay

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Lesezeit ca.: 11 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 18. März 2019 | Revision: 22. April 2024

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