Muss ich für ein Hörgerät zum Ohrenarzt? Hörgeräte sind medizinische Hilfsmittel und nicht frei überall erhältlich. Richtige Hörgeräte gibt es nur beim Hörakustiker. Damit die private oder gesetzliche Krankenkasse etwas zuzahlt, muss man vorher zum Ohrenarzt.
Muss ich für ein Hörgerät zum Ohrenarzt?
Hörgeräte müssen immer individuell eingestellt werden. Ab Werk sind sie nur unzureichend auf Werkseinstellungen programmiert. beim Hörakustiker oder Hals-Nasen-Ohrenarzt lässt man einen Hörtest machen. danach hält man ein Audiogramm mit den Aufzeichnungen über den persönlichen Hörverlust in den Händen.
Einstellung des Hörgeräts ist wichtig
Damit geht man nun zu einem Hörakustiker, damit der das in Frage kommende Hörgerät exakt entsprechend des Audiogramms einstellt. Am besten funktionieren Hörgeräte mit individuell maßangefertigten Ohrstücken, den sogenannten Otoplastiken. Diese werden nach einem Scan oder Abdruck der Ohrs vom Hörakustiker oder in einem Fachlabor hergestellt.
Hörgeräte kann man nicht einfach so kaufen
Das alles sind Gründe, aus denen man Hörgeräte nicht einfach so kaufen kann. Bevor sie in Betrieb genommen werden können, sind die vorgenannten Einstellarbeiten notwendig, sonst könnte ein falsch eingestelltes Hörgerät mehr schaden als nutzen.
Muss ich für ein Hörgerät zum Ohrenarzt? Ja!
Die Krankenkassen zahlen für ihre Versicherten Zuschüsse zu teureren Hörgeräten oder übernehmen bei preiswerteren Hörgeräten die Kosten voll und ganz. Damit die Kasse das tun darf, müssen die Hörgeräte dem Medizinproduktegesetz entsprechen und von einem vertraglich gebundenen Hörakustiker eingestellt werden. Bei der Erstversorgung mit Hörgeräten ist ein Besuch beim Ohrenarzt unumgänglich, weil nur er die benötigte Verordnung ausstellen kann.
Folgeversorgung kann ohne Arzt erfolgen
Möchte man dann nach rund sechs Jahren andere Hörgeräte haben, muss man nicht noch einmal zum HNO-Arzt gehen. Denn bei Inanspruchnahme einer so genannten Folgeversorgung genügt der Gang zum Hörakustiker. Die Schwerhörigkeit ist ja bereits einmal festgestellt worden und der Krankenkasse bekannt. Eine neue Verordnung ist also nicht notwendig.
Der HNO-Arzt bleibt trotzdem wichtig
Trotzdem sollten Hörgeräteträger mindestens einmal jährlich den Ohrenarzt aufsuchen, um die Ohren untersuchen zu lassen. Der Besuch beim Ohrenarzt ist wichtig, um eventuelle Ansammlungen von Ohrenschmalz entfernen zu lassen und um das Gehör immer mal wieder auf Veränderungen hin untersuchen zu lassen.
- ohrenarzt-hno: https://aimhearing.com/
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