Weiter steigende Erkrankungszahlen zwingen unsere Republik nun wieder in einen harten Lockdown. Das bedeutet, dass die meisten Geschäfte geschlossen bleiben. Geöffnet bleiben Betriebe der täglichen Grundversorgung, wie beispielsweise Lebensmittelgeschäfte.
Aber auch die Augenoptiker und Hörakustiker stehen in dieser Zeit für ihre Kunden bereit. Die entsprechenden Geschäfte haben in fast allen Bundesländern geöffnet.
Beachten Sie aber vor Ihrem Besuch beim Hörakustiker folgende Regeln:
- Gehen Sie am besten nicht unangemeldet zum Hörakustiker oder Optiker.
- Rufen Sie vorher dort an und machen Sie einen Termin aus.
- Tragen Sie unbedingt eine Schutzmaske. Am besten eine mit FFP2-Zertifizierung.
- Achten Sie auf die Handhygiene und nutzen Sie die bereitstehenden Desinfektionsmöglichkeiten.
- Verschieben Sie unnötige oder unwichtige Besuche auf später.
- Lassen Sie sich jetzt nicht zu einem schnellen Kauf drängen!
- Wenn Sie wegen des Lockdowns geliehene Hörgeräte länger behalten müssen als vereinbart, klären Sie das vor Zeugen mit dem Hörakustiker.
- Nutzen Sie das evtl. Angebot von Hausbesuchen des Akustikers oder Optikers.
- Treffen Sie keine übereilten Entschlüsse
- Vereinbaren Sie Testzeiträume SCHRIFTLICH, verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen.
- Beachten Sie eventuell geltende Ausgangsbeschränkungen.
- Halten Sie Abstand.
- Bleiben Sie, wenn möglich, zu Hause.
In letzter Zeit erreichen uns zunehmend Klagen von Hörakustiker-Kunden, die besagen, dass einige wenige Hörakustiker ihre Kunden jetzt dazu drängen, Hörgeräte zwangsweise abkaufen zu müssen, weil die kostenlos ausgeliehenen Geräte angeblich nicht rechtzeitig genug zurückgegeben wurden.
Achten Sie daher darauf, geliehene Testgeräte zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen. Verlangen Sie etwas Schriftliches, wo genau steht, ob die Geräte bis auf weiteres oder bis zu einem festen Zeitpunkt ausgeliehen werden. Fragen Sie auch explizit danach, was passiert, wenn Sie die Geräte nicht pünktlich zurückgeben können.
Ich hätte persönlich nicht gedacht, dass wir solche Warnhinweise mal schreiben müssten, aber einige wenige schwarze Schafe der Branche zwingen uns dazu, in Ihrem Interesse, liebe Leserinnen und Leser.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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