Kosten Hörgerät. Was ist der Preis für ein Hörgerät? Was muss ich für Hörgeräte bezahlen?
Hörgeräte kosten im Schnitt 1.095 Euro. Wir informieren Sie ausführlich und erklären Ihnen, worauf Sie zu achten haben. Fair und transparent.
Kosten Hörgerät
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei vorliegender hals-nasen-ohrenärztlicher Verordnung die Kosten im Rahmen eines Festbetrags. Dieser beträgt je nach Krankenkasse pro Hörgerät bis zu ca. 785€. Für das zweite Ohr/Hörgerät ist der Zuschuss zu den Kosten etwas niedriger. Die Höhe der Festbeträge unterscheiden sich geringfügig je nach der jeweiligen Krankenkasse. Der Zuschuss der Krankenkasse wird mit der ohrenärztlicher Verordnung immer gezahlt unabhängig davon, welches Hörsystem gewählt wird.
Man unterscheidet Hörgeräte zum sogenannten „Nulltarif“ und solche, bei denen Sie einen kleinen oder höheren Betrag zuzahlen müssen. Die Nulltarif- oder Basishörgeräte sind Hörgeräte die den gesetzlichen Krankenkassen-Mindestanforderungen entsprechen und Sie müssen lediglich 10€ Rezeptgebühr pro Hörgerät leisten. Soll das Hörsystem über mehr Komfortmerkmale verfügen, muss der Versicherte einen dementsprechenden Eigenanteil zu seiner Hörgeräteversorgung dazuzahlen.
Zu Komfortmerkmalen zählen unter anderem die Größe des Hörsystems, die Natürlichkeit des Klanges oder auch Streaming- und Bluetoothfähigkeit. Welches Hörsystem für wen geeignet ist, zeigt sich meistens erst nach längerem Probetragen im gewohnten Umfeld.
Die mittleren Kosten für Hörgeräte liegen bei etwas über 1.000 Euro pro Stück. Das ist der Betrag, den die Kunden zusätzlich zu dem Kassenzuschuss noch selbst bezahlen.
Geräte mit mehr Ausstattung kosten ab 500 Euro zusätzlich bis 1.500 Euro oder im Falle eines Premiumgeräts auch bis hin zu mehr als 4.000 Euro.
Welches Gerät Sie benötigen, hängt von Ihrer Schwerhörigkeit ab. Auch Ihre persönlichen Vorlieben spielen eine Rolle. Nicht zuletzt gilt aber auch hier: Gutes Hören kann man nicht kaufen. Auf die Kosten alleine kommt es nicht an. Ein super gut eingestelltes Nulltarif-Hörsystem kann mehr Hörerfolg bringen als ein liederlich eingestelltes teures Gerät.
Bedenken Sie bitte auch: Die Krankenkasse zahlt dem Hörakustiker eine Servicepauschale für 6 Jahre. Darin enthalten sind auch Reparaturen Ihren Basis-Hörgeräts von der Krankenkasse. Wählen Sie ein teureres Hörgerät, müssen Sie auch für Reparatur-Kosten (anteilig) selbst aufkommen.
Übersicht Hörgerätekosten
Hörgeräte Zusatzfunktionen | Basisklasse | Mittelklasse | Oberklasse |
---|---|---|---|
Preis pro Gerät | 10 € – 500 € | 500 € – 1200 € | 1200 € – 2500 € |
Digitale Klangverarbeitung | ✓ | ✓ | ✓ |
Rückkopplungsunterdrückung | ✓ | ✓ | ✓ |
Einstellen von 4 Hörprogrammen | ✓ | ✓ | ✓ |
Kabellose Verbindung zum TV / Telefon | X | ✓ | ✓ |
Anpassbare Spracherkennung und Sprachhervorhebung | X | ✓ | ✓ |
Bessere akustische Orientierung durch Richtungshören | X | ✓ | ✓ |
Hoch ausgeprägte Form- und Farbvielfalt für maximale Diskretion | X | X | ✓ |
Automatischen 360°-Hören für sichere Orientierung im Raum | X | X | ✓ |
Automatische Anpassung an unterschiedliche akustische Umgebungen | X | X | ✓ |
In der Basisklasse (Nulltarif) können Sie mit Kosten von etwa 10 Euro bis 500 Euro pro Hörgerät rechnen.
Handelt es sich um ein Kassengerät, zahlen Sie lediglich 10 Euro, den Rest übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Hörgeräte der Mittelklasse kosten etwa zwischen 500 Euro und 1.200 Euro.
Möchten Sie ein Premium-Modell aus der Oberklasse erwerben, sollten Sie mit einem Privatanteil von 1.200 Euro bis 2.500 Euro rechnen.
Diese Geräte verfügen meist über eine hohe Form- und Farbvielfalt, sind oft sehr klein, um eine maximale Diskretion zu gewährleisten, und verfügen über zahlreiche Zusatzfunktionen.
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Was kostet ein einfaches Hörgerät?
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