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Fragen an die Redaktion

Kleine Rente – Hörgeräte – Und nun?

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Ich bin seit mehr als 35 Jahren hörgeschädigt und trage auch schon so lange 2 Hörgeräte.
Allerdings beziehe ich nur eine Minirente von 577,- Euro. Meine Hörgeräte sind nun hinüber. Sie werden bald den Geist aufgeben.
Weiteres Einkommen habe ich keins und bekomme auch noch Grundsicherung.
Wie um alles in der Welt soll ich mir neue Hörgeräte kaufen können. Meinen Sie, dass es da einen Weg gibt?
Gibt es einen Zuschuss vom Amt?

Sie können für alle notwendigen Belange und Anschaffungen einen Antrag auf Kostenübernahme beim jeweiligen Sozialträger stellen.
Allerdings wird das in Ihrem Fall nicht notwendig sein.

Sie scheinen Ihre Hörgeräte vor langer Zeit angeschafft zu haben, als man ohne eine hohe Zuzahlung kaum an vernünftige Hörgeräte gekommen ist.
Inzwischen ist das anders geregelt.
Sie erhalten von der KrankenkasseKrankenkasse ohne großen Aufwand wunderbare und ausgereifte Hörgeräte gegen eine Zuzahlung von 10 € ansonsten vollkommen kostenlos. Sind Sie von der Zuzahlung befreit, entfällt auch diese.

Der Weg für Sie ist folgender:

Gehen Sie zuerst zu einem Hörakustiker und besprechen Sie mit ihm Ihr Anliegen.

Weisen Sie ihn deutlich darauf hin, dass für Sie nur die zuzahlungsfreien Hörgeräte in Frage kommen.

Falls erforderlich gehen Sie zu einem HNO-Arzt und lassen sich die Hörgeräte verordnen. Das ist bei einer Folgeversorgung nicht unbedingt erforderlich, kann aber in Ihrem Fall nach so langer Zeit doch notwendig werden.

Sie können dann schon die Hörgeräte zur Probe tragen.
Sammeln Sie mit diesen Geräten Erfahrungen und lassen Sie den Hörakustiker die Geräte ruhig mehrfach nachjustieren, bis Sie ein angenehmes Hörerlebnis haben.

Möchte der Hörakustiker hierbei nicht mitwirken oder zeigt er Ihnen keine zuzahlungsfreien Hörgeräte oder aber macht er diese schlecht, gehen Sie bitte zu einem anderen Hörakustiker.

Geben Sie dem Hörakustiker das original der Verordnung vom Arzt erst, wenn Sie sich für diesen Akustiker und das angebotene Hörgerät auch wirklich entschieden haben. Der Hörakustiker benötigt die Verordnung auch, damit er für Sie die Abwicklung mit der KrankenkasseKrankenkasse erledigen kann.

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Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In der Rubrik „Fragen an die Redaktion“ finden Sie unsere Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die uns tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen und die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Es handelt sich also bei den Fragen um redaktionell meist nicht bearbeitete und auf ihren Wahrheitsgehalt hin nicht überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich, die Redaktion macht sich die Aussagen nicht zu eigen.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 8. August 2018 | Thomas von Görditz 8. August 2018

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