Unser Vater hört seit bestimmt 6 Jahren ziemlich schlecht. Nun haben wir Kinder uns überlegt, ob wir ihm nicht ein Paar guter gebrauchter Hörgeräte bestellen. In den Ebay-Kleinanzeigen werden recht neue (4-5 Jahre alte) Hörgeräte für einen Bruchteil des Neupreises angeboten. Wir haben ein Angebot für 2 Oticon-Hörgeräte, die mal über 2.000 Euro pro Stück gekostet haben (Rechnung liegt bei!). Dafür will der Verkäufer jetzt zusammen 2.750 Euro. Da sparen wir ja einiges.
Bekommen wir da Probleme mit der Krankenkasse? Im neuen Jahr soll Vater dann mit den Hörgeräten zur Kasse gehen und sich den Zuschuss holen.
Wir haben uns in einem Forum sachkundig gemacht. Man hat ja Anspruch auf alle 6 Jahre ein neues Hörgerät. Da unser Vater aber schon länger als 6 Jahre nicht mehr gut hört, bekommt er ja zweimal diesen Zuschuss. Unterm Strich könnte er also noch ein kleines Geschäft machen. Es ist ja nur recht und billig, wenn man von der Kasse auch mal was zurückholt und nicht immer nur einzahlt.
Es ist eine gute Idee, Ihrem Vater gemeinsam zu Hörgeräten verhelfen zu wollen.
Am besten gehen Sie zu einem Hörakustiker und lassen sich einen umtauschbaren Gutschein ausstellen. Oder noch besser: Sie fertigen selbst einen symbolischen Gutschein.
Den überreichen Sie dann dem Schwerhörigen zu Weihnachten.
Im neuen Jahr kann er dann ja zu einem Hörgeräteakustiker gehen und sich einmal beraten lassen und einen Hörtest machen.
Es ist KEINE gute Idee, von irgendwoher gebrauchte Altgeräte zu kaufen.
Hörgeräte müssen immer individuell für den jeweiligen Schwerhörigen ausgesucht und angepasst werden.
Ob die Gebrauchtgeräte überhaupt geeignet sind und ob sie noch was taugen, steht ja gar nicht fest.
Überdies erscheint mir der geforderte Preis etwas hoch. Mit fast 5 Jahren sind die Hörgeräte nahe am Ende ihrer Lebenszeit.
Ob sie dann Ihrem Vater noch lange dienen können, bleibt offen.
Man kann im übrigen auch nicht mit privat und gebraucht erworbenen Hörgeräten einfach zur Krankenkasse gehen und einen Zuschuss begehren.
Der Weg geht anders herum. Nach eingehender Untersuchung stellt ein HNO-Arzt eine Verordnung aus. Mit der kann ein Hörakustiker dann die (teilweise) Übernahme der Kosten bei der Kasse beantragen.
Der gesetzlich Versicherte hat alle 6 Jahre Anspruch auf neue Hörgeräte.
Das kann man aber nicht addieren. Man kann nicht sagen: Ich habe mir schon zweimal nach der 6-Jahresfrist keine Hörgeräte geholt, jetzt möchte ich den 3-fachen Zuschuss.
Wie lange der Schwerhörige die Hörgeräte über den 6-Jahres-Zeitraum hinaus weiterträgt, ist der Kasse egal.
Bild: rawpixel / Pixabay
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