Durch die Corona-Krise sind wir alle zum Tragen von Schutzmasken verpflichtet. Unsere Münder sind von Schutzmasken bedeckt. Gehörlose und hörbehinderte Menschen können daher nicht sehen, was gesagt wird. Was viele nicht wissen: Auch Schwerhörige lesen unwillkürlich von den Lippen ab. Das hat mit Lippenlesen (Ablesen) als Ersatz fürs Hören nichts zu tun. Aber durch das gleichzeitige Beobachten der Lippen in Zusammenhang mit dem (noch) Gehörten, ergibt sich für die Schwerhörigen und Hörgeräteträger ein besserer Spracheindruck.
Gehörlose sind in der Kommunikation mit Hörenden oft komplett auf das Ablesen von den Lippen angewiesen.
Deshalb erlaubt das Bundesamt für Gesundheit (Schweiz), dass es während der Kommunikation mit Hörbehinderten erlaubt ist, die Maske abzunehmen, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. Mit einer Massnahme soll die Öffentlichkeit entsprechend aufgeklärt werden.
Dafür bringt der Gehörlosenverbund (Schweiz) jetzt Kärtchen in Umlauf. Diese kleinen Karten sollen Schwerhörige und Gehörlose dabei unterstützen, die Öffentlichkeit über die Gesetzeslage aufzuklären und unnötige Kommunikationsbarrieren für gehörlose Menschen zu beseitigen.
Die Kärtchen sind als Vorlage zum Ausdrucken oder fürs Smartphone bei uns gespeichert.
Es wäre wünschenswert, wenn auch in Deutschland eine entsprechende Erleichterung für Menschen mit einem Kommunikationsproblem geschaffen würde. Tagtäglich stehen die Betroffenen anderen gegenüber, die sie gar nicht oder nur unvollkommen verstehen können. Das ist nicht nur lästig, wie manche meinen, sondern enthebt die Betroffenen jeglicher Möglichkeit zum einfachen Informationsaustausch. Das kann zu lebensbedrohlichen Situationen führen, was offenbar von den Verantwortlichen gar nicht ausreichend bedacht wird.
- Maske-ab-Aktion-des-Schweizer-Gehrlosenbund-330049-detailnp: SGB-FSS
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Schlagwörter: gehörlos, schweiz, schwerhörig