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AOK und Hörgeräte – Das leistet die AOK

AOK

AOK – Mit Hörgeräten bestens versorgt. Worauf sollten Sie achten? Die Hörgeräteakustiker haben sich vertraglich gegenüber der AOK PLUS verpflichtet, verschiedene moderne Hörgeräte renommierter Hersteller ohne finanzielle Eigenbeteiligung für alle AOK-Versicherten anzubieten. Bei einer seriösen Hörgeräteanpassung sollte Ihnen Zeit und Gelegenheit zum Ausprobieren der geeigneten Hörgeräte gegeben werden. Dazu gehört neben dem Angebot, mehrere Hörgeräte Probe zu tragen, auch die Erklärung zur angebotenen Technik, eine umfassende Aufklärung zum Preis des Hörgerätes vor Probebeginn sowie die Nachbetreuung.

Es gibt ein vielseitiges und umfangreiches Angebot an Hörgeräten zu sehr unterschiedlichen Preisen. Ein Vergleich lohnt sich, denn teuer muss für den persönlichen Hörbedarf nicht immer besser sein. Der Hörgeräteakustiker hält ein ausreichendes Sortiment an aufzahlungsfreien (aufzahlungsfrei = Übernahme der Kosten durch die AOK) Hinter-dem-Ohr-Hörsystemen (HdO-Geräte) und Im-Ohr-Hörsystemen (IO-Geräte) in diversen Standardfarben vor.

Nutzen Sie die Möglichkeit, verschiedene Hörgeräte in Ihrer alltäglichen Umgebung zur Probe zu tragen, und testen Sie, mit welchem Sie besser hören. Bestehen Sie auf ein Probetragen von mindestens einem Hörgerät mit qualitativ hochwertiger und aktueller Technik ohne finanzielle Eigenbeteiligung!

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Aufzahlungsfreie Hörgeräte sind hochwertige, moderne und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Hörgeräte, für die Ihnen, mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung, keine Kosten entstehen. Die Geräte verfügen über folgende Mindestausstattung:

  •  digitale Signalverarbeitung
  •  Mehrkanal-Verstärkertechnik, mindestens 4 Kanäle
  •  Rückkoppelungsunterdrückung
  •  Störschallunterdrückung
  •  mindestens 3 vom Hörgeräteakustiker frei programmierbare, akustisch übertragene Hörprogramme
  •  Verstärkungsleistung > 75 dB bei Hörgeräten für Versicherte mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit
  •  Verstärkungsleistung > 25 dB bis > 75 dB bei den übrigen schwerhörigen Versicherten
  •  Eine ausreichende Verstärkungsreserve von 10 – 15 dB je nach Anpassformel ist zu berücksichtigen. Bei Bedarf stellt Ihnen der Akustiker folgende Zusatzleistungen ohne Mehrkosten zur Verfügung:
    •  Mehrmikrofontechnik und/oder weitere Programme
    •  automatische Verstärkungsleistung
    •  T-Spule oder akustisches Telefonprogramm
    •  Audioeingang und/oder Nano-Beschichtung
    •  offene Bauweise

Für aufzahlungsfreie Hörgeräte übernimmt die AOK PLUS vollständig die Kosten für Instandhaltungen und Reparaturen.
Bitte beachten Sie, dass das Hörgerät von Ihnen sachgerecht genutzt, gepflegt sowie vor Beschädigungen durch Dritte oder vor Verlust geschützt wird. Für Verluste oder Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden sind, können wir nicht aufkommen.

Wer übernimmt die Kosten?

Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für die Hörgeräteversorgung in Höhe des Vertragspreises.
Wünschen Sie für Ihr Hörgerät spezielle Ausstattungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, kann die AOK PLUS die Kosten hierfür nicht übernehmen.

Mehrkosten, die nicht im Vertragspreis der AOK PLUS enthalten sind:

  •  berufsbedingt notwendige Zusatzausstattungen – hier kommt ein anderer Kostenträger in Betracht, z. B. Rentenversicherungsträger oder Agentur für Arbeit
  •  gewünschte Zusatzausstattungen, die Ihnen vom Hörgeräteakustiker gesondert berechnet werden können:
    • o Bedienungskomfort
    • o Ästhetik
    • o Bluetooth
    • o Adaptierung an handelsübliche Geräte, wie PC/Tablet, Telefon, Handy, MP3-Player u. ä.

Zuzahlung bei der AOK

Für jedes Hilfsmittel ist eine Zuzahlung zu leisten. Die Zuzahlung beträgt 10 v. H. der von der AOK-Krankenkasse zu übernehmenden Kosten, mindestens 5,00 EUR höchstens jedoch 10,00 EUR. Sollten Sie von Zuzahlungen befreit sein, entfällt diese Zuzahlung für Sie.

Quelle: AOK/AOK PLUS

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