Werden gefressene Hörgeräte ersetzt?
Meine Tante war übers Wochenende zu Besuch. Unser Rottweiler hat nun die Hörgeräte der Tante vertilgt. Komplett runtergeschluckt.
Frage: Zahlt das unsere Hundehaftpflicht?
Jeder Hundehalter sollte unbedigt eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Ein Hund kann Unfälle und schwere Personenschäden verursachen. Haben Sie hierfür keine Versicherung, dann sind Sie selbst dran.
Ihre normale Haftpflicht greift da nicht.
Versichert ist immer das Tier. Die Versicherung zahlt also auch, wenn Freunde mit dem Hund spazieren gehen.
Jedoch sind Sie selbst und Kindern und Eltern von der Leistung ausgeschlossen. Als Tierhalter müssen Sie es hinnehmen, dass der Hund auch Schäden bei Ihnen verursacht. Schauen Sie genau in Ihre Versicherungsunterlagen, welcher Personenkreis ausgeschlossen ist.
Das sind meist die Personen, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Da Ihre Tante nur zu Besuch war und nicht zum engsten Familienkreis gehört, dürfte die Versicherung keine Schwierigkeiten machen.
Es ist aber trotzdem damit zu rechnen, dass die Versicherung erst Probleme macht. Beispielsweise wird gern unterstellt, der Geschädigte trage eine Mitschuld oder so.
Und wenn die Versicherung zahlt, dann nur den Zeitwert.
Hörgeräte sind für eine Lebensdauer von 6 Jahren ausgelegt. Also können Sie grob den Preis durch 6 teilen und mit den bereits verbleibenden Jahren multiplizieren, um einen groben Richtwert zu haben.
Angenommen, die Geräte haben 1.200 € gekostet. Sie trugen diese bereits 4 Jahre.
Teilen Sie 1.200 durch 6 = 200.
Nehmen Sie das mit den restlichen 2 Jahren mal = 200 * 2 = 400,-€
Der Erstattungsbetrag könnte sich also grob um die 400 € bewegen.
Aber das ist nur eine grobe Richtschnur, um Ihnen zu zeigen, dass es nicht den vollen Betrag gibt.
Gehen Sie im Zweifelsfall so vor, wie in unserem Ratgeber „Hörgerät verloren“ beschrieben.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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