Leserzuschrift:
Hallo,
meine gesetzliche Krankenkasse will mir keine Hörgeräte mit Bluetooth bezahlen. Es gibt aber leider keine andere Möglichkeit, das Hörgerät mit dem Smartphone zu koppeln und Musik zu hören. Die von der Kasse meinen, die zahlen nur das normale Kassengerät, das Hörgerät hat aber im Standardmodell kein Bluetooth. Lohnt es sich, Widerspruch gegen die Ablehnung der Krankenkasse des Hörgeräts mit Bluetooth für die Mobilfunk-Nutzung zu stellen?
Nein.
Es lohnt sich erfahrungsgemäß in solchen Fällen nicht, einen Widerspruch einzureichen oder Klage zu erheben.
Die gesetzliche Krankenkasse und deren Vertragspartner, der Hörakustiker, sind verpflichtet, Ihnen das Gerät kostenlos zur Verfügung zu stellen, mit dem Sie das beste Hörergebnis erzielen. Das kann ein sogenanntes Kassenhörgerät zum Nulltarif sein oder aber auch ein teureres. Das wissen viele gar nicht, dass ihnen auch mehr zustehen kann als der kostenfreie Standard.
Hierfür sind aber Begründungen notwendig. Beispielsweise wenn der Hörverlust so ist, dass mit dem Basishörgerät kein ausreichender Hörerfolg zu erreichen ist.
Der persönliche Wunsch, mit den Hörgeräten auch Musik hören zu wollen, ist kein medizinisch notwendiger Grund, der etwas mit dem guten Hören zu tun hat. Das hat etwas mit den privaten Freizeitgepflogenheiten zu tun und gehört in den Bereich des privaten Vergnügens, könnte man sagen.
Demzufolge müssen Sie den Aufpreis für Bluetooth in diesem Fall höchstwahrscheinlich selbst tragen.
Anders wäre das beispielsweise, wenn Sie beruflich häufig an Konferenzen teilnehmen müssten und mit normalen Hörgeräten nicht ausreichend verstehen können. Wenn Sie dann ein externes Mikrofon einsetzen möchten, das mit Bluetooth angebunden wird, wären ja auch entsprechende Hörgeräte mit Bluetooth notwendig.
In einem solchen Fall könnte die Krankenkasse bereit sein oder dazu verpflichtet werden, auch höherwertige Hörgeräte bezahlen zu müssen.
Hinweis:
Dieser Text dient journalistischer Information und gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Fragen Sie immer einen Arzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!
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