Fundstücke

HNO-Arzt oder Hörakustiker? Am besten beide!

HNO-Arzt, Ohrenarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt

HNO-Arzt, Ohrenarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt

Wer schon ein Hörgerät hat, muss nicht mehr zum HNO-Arzt wenn er neue Hörgeräte benötigt. Es genügt der Gang zum Hörakustiker.
Die Medical Tribune zitiert aber Dr. Jan Löhler (et al.). In einem Fachartikel wurde folgendes ausgeführt:

Viele Patienten besorgen sich ihr Hörgerät (direkt) vom Akustiker. Dabei sind schwere Komplikationen vorprogrammiert.
Innerhalb eines Jahres wurden dem Berufsverband der HNO-Ärzte 484 Fälle gemeldet, bei denen Schwerhörige durch den Verzicht auf fachärztliche Diagnostik zu Schaden kamen.
Einen großen Raum im Fehlerarsenal nehmen mit 147 Fällen die übersehenen Ohrerkrankungen ein, wie eine Arbeitsgruppe um Dr. Jan Löhler vom WIAHNO* in Bad Bramstedt schreibt.

So etwas darf nicht passieren. Auch Hörakustiker sind in der Lage eine Inaugenscheinnahme des Gehörgangs durchzuführen. Beim geringsten Verdacht auf eine Erkrankung gehört der Patient in die Hände eines HNO-Arztes.

Werbung

So mancher Akustiker passte wegen eines Ohrenschmalzpfropfes oder einem Paukenerguss seinem Kunden gleich eine Hörhilfe an. Andere übersahen Ohrpilze, Fremdkörper im Gehörgang oder sogar eine operationsbedürftige chronische Mittelohrentzündung.

Es ist wirklich erstaunlich, dass Hörakustiker solche Symptome übersehen. Aber sie sind keine Ärzte. Deshalb muss der HNO-Arzt am besten immer mit hinzugezogen werden. Eine Untersuchung durch den HNO-Arzt vor JEDER Anpassung eines Hörgeräts sollte immer erfolgen.

Alte Apparate sollen
 Hörvermögen gefährden
Manche Akustiker taten sich auch mit ihrem Handwerk schwer: Sie bemerkten z.B. nicht, dass Patienten ihre Hörgeräte seitenverkehrt trugen oder zu lange Schläuche Beschwerden verursachten. Die Reparatur eines defekten Geräts konnte sich bis zu zwei Jahren hinziehen. Nicht zu unterschätzen ist angesichts von 136 gemeldeten Fällen die Fehlversorgung: So überredeten Akustiker Patienten mit älterem Hörgerät trotz einwandfreier Funktion zu neuen Apparaten, weil sonst das Hörvermögen Schaden nehme.

Ein halbseitengelähmter Hundertjähriger wurde mit teuren Multifunktionsgeräten versorgt, die er weder einsetzen noch bedienen konnte. Auch die richtige Zuordnung des Kostenträgers – z.B. die Gesetzliche Unfallversicherung bei Lärmschwerhörigkeit – erfolgte nicht immer korrekt, was betroffene Patienten mehrere Tausend Euro Zuzahlung kosten konnte.

So ein Verhalten kann nur dem übersteigerten Gewinnstreben zugeordnet werden. Auch wir hören immer wieder von solchen Fällen. Jedoch zeigt es sich, dass bei Hunderttausenden von Hörgeräteanpassungen jährlich nur verschwinden wenige solcher Fälle vorkommen. Das zeigt, dass Ausbildung und Tätigkeit der Hörakustiker auf dem allerhöchsten Niveau sind.

Damit wolle man nicht die Arbeit der Akustiker kritisieren, betonen Dr. Löhler und seine Kollegen, jede Berufsgruppe mache auch Fehler, aber mit dem bewährten Vier-Augen-Prinzip in der Betreuung durch Arzt und Techniker, könne man schwerwiegende Folgen für den Patienten verhindern.

Ganz klare Regel: Ein Hörgerät sollte man nur beim Hörakustiker kaufen. Seine Ohren und das Gehör sollte immer auch der HNO-Arzt untersuchen.

Quelle: J. Löhler et al., HNO 2014; 62: 360-366, Medical Tribune

b033af12755d4f5c8e0f4878022907d8

Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter:

In „Fundstücke“ finden Sie Inhalte Dritter und Pressemitteilungen, die uns tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen und die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Es handelt sich also um aktuelle, meist redaktionell nicht bearbeitete und auf ihren Wahrheitsgehalt hin nicht überprüfte Mitteilungen Dritter. Für die Inhalte sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich, die Redaktion macht sich die Aussagen nicht zu eigen.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Doc-Riemenschnayder: © 17. Juni 2019 | Revision: 22. April 2024

Lesen Sie doch auch:





Rechtliches