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Hörakustiker

Hausbesuch vom Hörakustiker?

Should I see an audiologist

Wenn Ihnen ein Hörakustiker allzu aufdringlich anbietet, die Hörgeräteversorgung und –anpassung bei Ihnen zu Hause vorzunehmen, verstößt er gegen Standesrecht.

Nach den allgemeinen Auffassung der Standesregelungen für das Hörakustiker-Handwerk sollten Hausbesuche grundsätzlich unterbleiben.
Das besagt nicht nur die Standesauffassung, sondern ist Bestandteil der gewerberechtlichen Ordnung:

Der Vertrieb von elektronischen Hörgeräten im Reisegewerbe ist verboten.1

Einzige Ausnahme: Der Kunde ist nachweislich nicht in der Lage, das Haus zu verlassen und es handelt sich um einen Notfall.
Außerdem muß der Kunde den Hausbesuch ausdrücklich wünschen.

Lesen Sie dazu die ausführliche Erläuterung der gewerberechtlichen Regelungen unten auf dieser Seite.

Beispiele:

Witwerin Helene Busch ist 71 Jahre alt und läßt sich auch Lebensmittel ins Haus liefern. Die ansonsten rüstige Dame findet das bequemer.
Sie möchte, dass auch der Hörakustiker zu ihr ins Haus kommt, weil sie nicht gerne Straßenbahn fährt.

Hier liegt kein ausreichender Grund vor, einen Hausbesuch durchzuführen.

Werner Sauer leidet an einer schweren Phobie. Er hat seit 12 Jahren seine Wohnung nicht verlassen können.

Hier liegt ein ausreichender Grund vor, einen Hausbesuch anzubieten bzw. den Wunsch danach zu erfüllen.

Julius Zimmermann ist pflegebedürftig. Er liegt seit Jahren im Bett und benötigt die Hörgeräte.
Die Geräte müssten einmal nachgeschaut und gereinigt werden. Seine Tochter ruft den Hörakustiker an und bittet um einen Hausbesuch.

Hier liegt kein Grund für einen Hausbesuch vor. Die Tochter kann die Hörgeräte problemlos zum Hörakustiker bringen.

Eine Person ist bettlägerig und kann das Haus nicht verlassen. Die Hörgeräte müssen dringend neu eingestellt werden.

Hier ist ein Hausbesuch notwendig. Die Anpassung kann nur im Beisein der betroffenen Person erfolgen. Da diese nicht zum Hörakustiker kommen kann, kann der Hörakustiker auf Anforderung auch dorthin kommen.

Das Berufsbild ist entscheidend

Nun könnte mancher argumentieren, dass der Hörakustiker ja in der Regel bei einem Hausbesuch keinen Verkauf vornimmt, sondern nur Anpassungen.
Das sind tatsächlich auf den ersten Blick zwei Paar Schuhe. Tatsächlich ergibt sich aber aus dem Usus, dass es nicht so ist.

Jeder weiß, dass er die Dienstleistungen, also den Verkauf von Hörgeräten, die Anpassung und die Reparatur, sowie Hörtests nur im Geschäft des Hörakustikers in Anspruch nehmen kann. Es ist allgemeiner Gebrauch (Usus) dorthin zu gehen.

Ganz typisch ist für das Berufsbild des Hörakustikers, dass er seine Arbeiten in seinem Betrieb anbietet und durchführt.
Nur in seinem fachlich ausgestatteten Räumen ist es ihm möglich, seine Arbeit, die zu den Bereichen der Gesundheitsfürsorge und medizinischen Versorgung gehört, optimal und fachgerecht zu erbringen.
Das ist nach allgemeiner Auffassung das Berufsbild des Hörakustikers. Hausbesuche gehören eindeutig nicht zu diesem Berufsbild. Und das gilt sowohl nach dem Selbstverständnis des Berufsstandes als auch nach der Auffassung der Allgemeinheit von diesem Berufsstand.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Eine Ausnahme von der o.g. Regel gilt nur dann, wenn es sich um einen Notfall oder um eine tatsächliche Notlage handelt. Einige Beispiele haben wir oben genannt. Entscheidend ist die Unausweichlichkeit der Lage. Beispielsweise ist diese gegeben, wenn jemand aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht in der Lage ist, in absehbarer Zeit den Betrieb des Hörgeräteakustikers aufzusuchen und auch keinen Dritten einschalten kann, oder wenn die Hilfe eines Dritten nicht zweckmäßig ist.

Hier geht dann ausnahmsweise die Rolle als verantwortlicher Teil der Gesundheitsfürsorge vor das Gewerberecht.

Ausnahmen müssen eine Ausnahme bleiben

Mit Hausbesuchen offensiv Reklame zu machen, kann ein dünnes Eis sein. Es drohen Abmahnungen durch Verbände oder Marktbegleiter.
Solche Hausbesuche sollten deshalb grundsätzlich nur so angeboten werden, dass der Hörakustiker ausdrücklich darauf hinweist, dass diese nur in außergewöhnlichen Notfällen durchgeführt werden. Alles andere ist nicht zulässig.

Die Delegierten der Bundesinnung der Hörakustiker haben bereits in Ihrer Versammlung vom 28. September 2006 Ihre Standesauffassung zu Hausbesuchen deutlich bestätigt:

Aus sachlich-fachlichen Gründen ist die Vornahme von Hausbesuchen durch Hörgeräteakustiker zur Bestimmung, Anpassung und/oder Abgabe von Hörgeräten abzulehnen. Hausbesuche führen grundsätzlich zu keiner sach- und fachgerechten hörakustischen Versorgung. Ausnahmen sind nur im Notfall (z.B. fehlende körperliche Mobilität) zulässig.

1 Erklärung

Infokasten Gewerberecht

Die IHK-Krefeld hat auf ihrer Webseite sehr schön erklärt, was bei Hausbesuchen und von Tür zu Tür angeboten werden darf und was nicht.
Wir zitieren auszugsweise:

Vertriebsverbote im Reisegewerbe

(Es) ist zu beachten, das verschiedene Tätigkeiten im Reisegewerbe ausdrücklich verboten sind. Das gilt für:

  • den Vertrieb von Giften und gifthaltigen Waren (…)
  • den Vertrieb von Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, Stützapparaten und Bandagen, orthopädischen Fußstützen, Brillen und Augengläsern (ausgenommen Schutzbrillen und Fertiglesebrillen);
  • den Vertrieb von elektromedizinischen Geräten einschließlich elektronischer Hörgeräte (ausgenommen Geräte mit unmittelbarer Wärmeeinwirkung);
  • den Vertrieb von Wertpapieren, Lotterielosen (…)
  • den Vertrieb von Schriften unter der Zusicherung von Prämien oder Gewinnen;
  • das Feilbieten und den Ankauf von Edelmetallen – Gold, Silber, Platin (…), und von von Edelsteinen, Schmucksteinen, synthetischen Steinen, Perlen;
  • das Feilbieten von alkoholischen Getränken. Zugelassen sind aber (…)
  • den Abschluss sowie die Vermittlung von Rückkaufgeschäften (§ 34 Abs. 4 GewO) (…)
  • das Feilbieten von Bäumen, Sträuchern (…)

Diese Vertriebsverbote gelten nicht, wenn ausschließlich andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes aufgesucht werden. Davon unberührt bleibt aber das letztgenannte Vertriebsverbot gegenüber Betrieben des Obst-, Garten- und Weinanbaus.

Erläuterung

Die erste markierte Stelle zeigt also ganz eindeutig, dass der Vertrieb von Hörgeräten im Heimbesuch nicht erlaubt ist.
Die zweite Stelle zeigt, dass beispielsweise Handelsvertreter von Hörgeräteherstellern durchaus an gewerbliche Abnehmer, wie Hörakustiker, Hörgeräte verkaufen dürfen.

© hoergeraete-info.net

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Lesezeit ca.: 7 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 20. August 2018 | Peter Wilhelm 20. August 2018

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