Zuzahlung

Mit Zuzahlung sind zwei Zahlungen gemeint, die Sie als gesetzlich Versicherter leisten müssen.

1. Die Zuzahlung pro Ohr und Hörgerät, die Sie als Anteil bezahlen müssen, sie beträgt aktuell (Stand April 2022) 10 Euro.1
2. Der Betrag, den Sie zusätzlich dem Hörakustiker bezahlen müssen, wenn Sie nicht die kostenlosen Hörgeräte von der Krankenkasse nehmen, sondern teurere.

Mehr zum Thema Zuzahlung beim Einlösen der ärztlichen Verordnung finden Sie hier unter REZEPTGEBÜHR

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Es gibt zuzahlungsfreie Hörgeräte, die sehr gut sind.
Besser ausgestattete Hörgeräte kosten mehr als die Krankenkasse bezahlt.
Der Betrag, den Sie selbst zuzahlen müssen, um ein höherwertiges Hörgerät zu erhalten, das ist die Zuzahlung.

1 Schwerhörige unter 18 Jahren zahlen keine Zuzahlung. Die Zuzahlung beträgt für alle anderen 10 % des Hilfsmittelpreises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro.

(©siglo)





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