Preise Hörgeräte

Folgekosten Hörgerät – Welche laufenden Kosten gibt es bei Hörgeräten?

Folgekosten Hörgerät

Die Folgekosten von Hörgeräten sind ein nicht zu vernachlässigender Faktor. Im Laufe der Jahre kann da ganz schön was zusammenkommen. Wir klären auf, wie viel das ist.

Wenn Sie ein Hörgerät anschaffen, ist zunächst der Kaufpreis ein ganz entscheidender Faktor bei der Auswahl der in Frage kommenden Geräte. Gute Hörgeräte gibt es schon zum Nulltarif, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Für bessere und leistungsstärkere Geräte mit mehr Funktionen und Komfort müssen Sie dazubezahlen. Das kostet zwischen 150 und 3.000 Euro je Hörgerät.

Folgende Leistungen sind bereits im Hörgeräte-Preis inbegriffen

  1. die Beratungs- und Anpassungsleistung verschiedener Hörgeräte durch den Hörakustiker
  2. individuelle Ohrpassstücke (Otoplastiken) bei Bedarf, Schallschlauch oder Ex-Hörer
  3. Feinanpassungen je nach Schwerhörigkeit
  4. Nachsorgetermine
  5. kleinere Reparaturen und Pflege für sechs Jahre
  6. gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren
  7. freiwillige Herstellergarantie für meist 1 Jahr ab Kaufdatum
  8. evtl. weitere Service- und Batteriepakete
  9. ein Satz Batterien für die erste Zeit (60 Stück)

Wegen der genauen Garantiebedingungen Fragen Sie bitte Ihren Hörakustiker.

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Sparen Sie bei den Anschaffungskosten durch den Krankenkassen-Zuschuss

Die Anschaffung der Hörgeräte an sich, ist der größte Kostenfaktor. Je nach Geschmack, Anforderungen, Schwerhörigkeit und Geldbeutel kosten die Hörgeräte zwischen 700 und deutlich über 3.000 Euro (pro Ohr). Allerdings gewähren die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland einen kräftigen Zuschuss. Sie dürfen mit rund 700-750 Euro Zuschuss pro Hörgerät/Ohr rechnen.
Private Krankenversicherungen zahlen mitunter noch erheblich mehr, das gilt insbesondere für Beamte. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer PKV.

Folgekosten für Verbrauchsmaterial

  • Batterien
  • Cerumenfilter
  • Trockenkapseln
  • Reinigungsspray
  • Reinigungstücher
  • Silikon-Schirmchen

Hörgerätebatterien benötigen Sie bei allen Hörgeräten, die keine eingebauten Akkus haben. Sie fallen unter die Folgekosten Hörgerät. Je nach Gerät und Vorlieben halten die Batterien zwischen 2-3 Tagen und zwei Wochen. Im Schnitt benötigt man pro Hörgerät etwa alle 7 Tage eine Batterie. Immer noch werden Hörgerätebatterien einzeln verkauft und können dann mit bis zu 5 Euro pro Stück zu Buche schlagen. Solche Angebote sollte man nur im äußersten Notfall in Anspruch nehmen.
Beim Hörakustiker kostet der 6er-Pack Batterien zwischen 4,50 Euro und 9 Euro.

Viel günstiger fahren Sie mit unseren Hörgeräte-Batterie-Angeboten, da halten Sie die Folgekosten klein:

Bedenken Sie, dass Sie in den sechs Jahren, die man ein Hörgerät meistens trägt, rund 650 Batterien (bei 2 Hörgeräten) anfallen.

Cerumenfilter werden vor allem bei RIC- und IdO-Hörgeräten benötigt. Sie verhindert das Eindringen von Cerumen (Ohrenschmalz) in die Mikrofone. Hier müssen Sie pro Filter mit 1-1,50 € rechnen. Sie müssen alle 2 – 4 Wochen gewechselt werden.

Kosten für Reparaturen gehören auch zu den Folgekosten des Hörgeräts

Reparaturen werden schnell mal notwendig. In den meisten Fällen ist Feuchtigkeit, insbesondere durch das Eindringen von Schweiß in das Hörgerät, der Grund für Reparaturen. Dadurch können Die Batteriekontakte oder die Verstärkereinheit korrodieren und die Funktion des Hörgerätes versagt. Weitere Reparaturen können nötig werden, wenn beispielsweise die Mikrofone mit Cerumen oder Schmutz verstopfen, Batteriefachverschlüsse abbrechen oder externe Hörereinheiten abknicken.
Viele Reparaturen sind durch Garantie oder Gewährleistungen abgedeckt, aber eben nicht alle. Dann können schnell mehrere hundert Euro fällig werden. Deshalb ist eine Hörgeräteversicherung sinnvoll und kann Kosten im Reparaturfall sparen. Auch die Kosten für die Hörgeräteversicherung gehören zu den Folgekosten.

Auch das sind Folgekosten – Preise für Hörgeräte Zubehör

Zubehör wie Fernbedienungen, Aufladegeräte, Bluetooth-Koppler usw. sind keine Kassenleistung, diese müssen Sie stets selbst bezahlen.

Fernbedienungen: 110 € bis 190 €
Bluetooth-Koppler: 275 € bis 450 €
Ladestationen: 100 € bis 120 €

In die Bezuschussung der Krankenkassen zum Hörgerät integriert ist stets eine Reparaturpauschale, die für die üblichen sechs Jahre kleinere Reparaturen abdeckt. Kaufen Sie ein Basishörgerät, das vollständig von der Krankenkasse übernommen wird, reicht die Reparaturpauschale von etwa 150 € in der Regel auch aus. Reparautren Mittel- oder Premium-Hörgeräten sind aber teurer, hier werden Sie zumindest teilweise in die eigene Tasche greifen müssen.
Regelmäßige Wartungen durch den Hörakustiker sind fast immer im Serviceumfang enthalten und daher kostenlos. Aber Zubehör wie Batterien oder Cerumenfilter müssen Sie grundsätzlich selbst bezahlen.

Eine Hörgeräteversicherung hilft hier in vielen Fällen.

https://hoergeraete-info.net/cerumenfilter-wechseln-lebensdauer-des-hoergeraets-mit-cerumenfilter-verlaengern/

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Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 13. Februar 2021 | Revision: 21. April 2024

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