DIREKTKONTAKT

Medizinisches

Dome – Schirmchen im Ohr stecken geblieben

Hörhilfe, Hörverstärker

Besonders beliebt bei Hörgeräteträgern sind Hörgeräte mit einer sogenannten offenen Versorgung. Sie haben keine große Otoplastik, sondern nur ein kleines Silikon-Schirmchen, den sogenannten Dome, das in den Gehörgang geschoben wird.
Auch wenn das oft akustische Nachteile mit sich bringt, mögen die Kunden die Leichtigkeit und Unauffälligkeit dieser Hörgeräte-Ausstattung.

Nun kann es in ganz seltenen Fällen vorkommen, dass beim Herausnehmen des Hörgerätes der Dome abgeht und im Ohr verbleibt.
Dies ist ein wirklich sehr, sehr seltenes Vorkommnis, denn durch ihre Bauart halten die Schirmchen normalerweise bombenfest.

Wenn das Schirmchen im Ohr bleibt

Wenn das passiert ist, gibt es nur zwei Varianten:
Ist das Schirmchen in der Ohröffnung deutlich zu sehen, und können Sie selbst das Schirmchen greife, dann ziehen Sie es heraus. Am besten hilft Ihnen hierbei eine andere Person. Drücken Sie aber nicht gegen das Schirmchen, sonst schieben Sie es nur noch weiter ins Ohr. Verwenden Sie keine spitzen Gegenstände.

In allen anderen Fällen darf nur ein Arzt das Schirmchen aus dem Ohr entfernen.

Muss ich jetzt ins Krankenhaus, muss ich sterben?

Sie müssen nicht in Panik verfallen. Das Schirmchen wird nicht in Ihrem Ohr explodieren und auch nicht ins Gehirn wandern.

Nächtliche Alarmfahrten mit überhöhter Geschwindigkeit in die HNO-Ambulanz sind unnötig.

Wie gesagt, ist es in einer solchen Situation zunächst ganz wichtig, dass Sie ruhig bleiben.
Sie müssen keine Angst haben und müssen auch nicht in Panik verfallen.
Normalerweise bleiben die Schirmchen im S-förmigen Verlauf des Gehörganges stecken.
Die Gefahr dass es zu Komplikationen in Form von Verletzungen des Trommelfells, des Mittel- oder Innenohres, kommt ist somit gering.
Wichtig: Unterlassen Sie auf jeden Fall das Hantieren mit einer Pinzette oder anderen Gegenständen, um eine Verletzung des Trommelfells durch unsachgemäße Versuche des Entfernens des Fremdkörpers zu vermeiden.

Ansprechpartner ist Ihr Hausarzt, der den Fremdkörper entfernen oder Sie an den HNO-Arzt überweisen kann.
Nur wenn Ihnen der Gegenstand im Ohr einen hohen Leidensdruck oder Schmerzen verursacht, können Sie auch eine Klinik aufsuchen.

Wie können Sie das im Vorfeld vermeiden?

Prüfen Sie vor dem Einsetzen des Domes ins Ohr, ob dieser fest sitzt.
Die Schirmchen dürfen nicht spröde sein, brüchig oder ausgefranst aussehen.
Ziehen Sie den Dome am Kabel oder Schlauch immer vorsichtig, nicht zu hastig und ganz gerade aus dem Ohr.
Wenn Sie das Schirmchen selbst wechseln, achten Sie darauf, dass das neue Schirmchen wie mit einem Nut- und Federsystem richtig einrastet.
Bringen Sie einmal entfernte Schirmchen besser nicht wieder an.
Gehen Sie regelmäßig zum Hörakustiker, um die Schirmchen überprüfen und wechseln zu lassen.

Hoergeraet

Hinweis: Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!

731c57d397ba40da966495a3419c5393

Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: , , , , ,

Rubrik „Medizinisches“
Dieser Text dient journalistischer Information und gibt auch persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Fragen Sie immer einen Arzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben! Der Text ersetzt keinesfalls Beratung oder Behandlung durch Diabetologen, Ernährungsexperten, Hörakustiker und Ärzte. Sie dürfen nicht dazu dienen, eigenständig Diagnosen zu stellen, Behandlungen zu beginnen oder abzusetzen.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 22. April 2024 | Peter Wilhelm 22. April 2024

Lesen Sie bitte auch:


Kommentare sind geschlossen.




Rechtliches