Fragen an die Redaktion

Das Kassenhörgerät soll 450 Euro kosten

Kassenhörgeräte ausreichend

Sehr geehrte Herren von hoergeraete-info.net,

ich bin etwas verwirrt, was die Preise für Hörgeräte angeht. Bei einem Akustiker hier in Hamburg wurde mir ein sogenanntes Kassenhörgerät vorgelegt.
So wie Sie es immer raten, habe ich aber einen Preisvergleich gemacht. Ich war bei insgesamt drei Hörgeräteläden.
Jeder legte mir ein anderes Kassengerät vor. In einem Geschäft fragte ich nun nach exakt dem Modell, das mir der erste Hörakustiker als kostenloses Gerät gezeigt hatte.
Das sollte aber in diesem Laden eine Zuzahlung von 450 Euro pro Ohr kosten.

Meine Frage: Ist der Hörakustiker unseriös, wenn er für ein Gerät, das anderswo nichts kostet, jetzt 450,- Euro verlangt?

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Alle Hörgerätehersteller kennen genau die Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen an ein Kassenhörgerät. Somit hat auch jeder Hersteller solche Geräte im Angebot.
Diese kann der Hörakustiker dann bei diesem Hersteller kaufen und als Kassenhörgeräte anbieten.
Aber nicht jeder Hörakustiker hat Basisgeräte von allen Herstellern. Meist arbeiten die Hörakustiker mit einem oder zwei Hauptlieferanten zusammen oder bekommen über eine Einkaufsgemeinschaft Hörgeräte einer bestimmten Marke besonders günstig.

Wenn Sie nun bei diesem Hörakustiker nach einem speziellen Hörgerätetyp fragen, den der nicht im Sortiment hat, kann es sein, dass das für ihn preislich so unattraktiv ist, dass er eine Zuzahlung dafür verlangt.
Das ist nicht unseriös und nicht unredlich.

Sie müssen dann eben darauf verzichten, das Wunschgerät bei diesem Hörakustiker zu erwerben und sich an denjeniugen wenden, der es Ihnen ohne Zuzahlung geben würde.

Überhaupt gilt die Regel: Lassen Sie sich nicht mit klobigen und unattraktiven Hörgeräten als Kassengerät abspeisen. Es gibt wunderbare und sehr kleine digitale Hörgeräte auch als Kassengerät.
Ist der Hörakustiker nicht bereit, Ihnen auch diese zu zeigen, dann gehen Sie einfach woanders hin.

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 19. März 2019 | Revision: 22. April 2024

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