Medizinisches

Das Audiogramm 3

Erfahrungen Hörgeräte

Im Zusammenhang mit Schwerhörigkeit, Hörgeräteakustiker, Ohrenarzt und Hörgerät wird immer wieder vom Audiogramm gesprochen.

Das ist eine graphische Darstellung des Hörvermögens einer Testperson.
Auf dem Audiogramm, das manuell oder mithilfe eines Computers erstellt werden kann, wird in einem genormten Raster eingetragen, bei welchen Frequenzen welche Lautstärke notwendig ist, damit die Testperson einen Testton hören kann.

In den vorherigen beiden Beiträgen zum Audiogramm (siehe Verlinkung unten) haben wir Ihnen schon sehr viele wichtige und wissenswerte Informationen zum Audiogramm mit an die Hand gegeben.
In diesem Beitrag hier verlinken wir auf ein Video von Birgit Kahl, Hörgeräte-Meisterin aus Dresden, die in einem kurzen Film sehr angenehm und anschaulich erklärt, welche Erkenntnisse aus dem Audiogramm gezogen werden können in Hinblick auf die Leistungen der Krankenkasse.

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Hierzu gehört: 

Das Audiogramm ist also eine sehr wichtige Unterlage, wenn es um die Ansprüche geht, die Sie gegenüber der Krankenkasse geltend machen können.
Erfüllen Sie bei einem Ohr oder beiden Ohren die im Video genannten Voraussetzungen, dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Hörgeräte.
Diese können als sogenannte Kassenhörgeräte von der Krankenkasse über den Hörakustiker kostenlos an Sie abgegeben werden. Ausser einer „Rezeptgebühr2 von 10 Euro pro Ohr müssen Sie dann nichts mehr hinzuzahlen.
Dieser Weg der Hörgeräteversorgung geht einfach und schnell.

Wünschen Sie sich mehr Komfort, dann können Sie auch besser ausgestattete und leistungsfähigere Hörgeräte kaufen, müssen dann aber für den Differenzbetrag (auch bei späteren Reparaturen) selbst aufkommen.
Sind die kostenlosen Hörgeräte nicht ausreichend, weil Ihr Hörverlust dramatischer ist oder weil Sie besondere persönliche und berufliche Anforderungen haben, die vom Arzt attestiert werden, so haben Sie unter Umständen auch einen Anspruch auf die komplette Übernahme der Kosten für ein teureres Hörgerät.

Hier ist es aber wichtig, dass Sie nicht voreilig eine Mehrkostenerklärung beim Hörakustiker unterschreiben, sondern einen Antrag auf vollständige Übernahme der Kosten bei der Krankenkasse stellen.
Dieser Weg der Versorgung ist von ungewissem Ergebnis und dauert länger.

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Hinweis:

Dieser Text dient journalistischer Information und gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Fragen Sie immer einen Arzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!

Hierzu gehört: 

Bilder: Hoergeraete-info.net ©

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Dieser Text dient journalistischer Information und gibt auch persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Fragen Sie immer einen Arzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben! Der Text ersetzt keinesfalls Beratung oder Behandlung durch Diabetologen, Ernährungsexperten, Hörakustiker und Ärzte. Sie dürfen nicht dazu dienen, eigenständig Diagnosen zu stellen, Behandlungen zu beginnen oder abzusetzen.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 19. April 2019 | Revision: 22. April 2024

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