Schwindel, Abzocke, fraglich

Beschiss an der Krankenkasse?

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Beschiss an der Krankenkasse! Gesetzliche und private Krankenkassen zahlen in Deutschland sehr viel für Hörgeräte. Diesen Betrag können Versicherte nehmen, um sich davon Basishörgeräte quasi zum Nulltarif beim Hörakustiker zu besorgen. Oder aber sie wählen teurere Geräte mit einer gewissen Zuzahlung und nehmen den Betrag von der Krankenkasse sozusagen als Zuschuss. Regelmäßig kann man mit etwa 1.500 Euro Kassenleistung für zwei Hörgeräte rechnen.

Private Krankenkassen zahlen meist mehr – das öffnet dem Beschiss Tür und Tor

Bei privaten Krankenkassen PKV ist ausschlaggebend, welche Vereinbarungen man bei Vertragsabschluss getroffen hat. Hier kann der Betrag, den die PKV zahlt deutlich höher ausfallen. Im Schnitt sollen die PKV rund 1.500 Euro pro Ohr bezahlen, also rund doppelt so viel wie die gesetzlichen Krankenkassen GKV.
Besonders Beamte profitieren von hohen Zuschüssen ihrer PKV und der Beihilfestelle. Oftmals werden hier auch höherwertige Hörgeräte bezahlt.

Einen gewissen, mehr oder weniger hohen Zuschuss muss aber bei Premiumgeräten oder Hörgeräten der Mittelklasse jeder bezahlen. Das können gerne auch mal 2.000 bis 3.000 Euro pro Gerät sein und mehr.

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Beschiss: So läuft er ab

Hier könnten pfiffige Versicherte und Hörakustiker auf die Idee kommen, mittels eines Tricks noch mehr von der Krankenasse abzusahnen. Und das geben Hörakustiker in diversen Laienforen auch unverblümt zum Besten:

Beschiss

Ohrenxxxxxx hat geschrieben:
Man kann seinem Kunden aber trotzdem eine Freude machen, indem man das Hörgerät einfach teurer macht und dann eine Gutschrift gibt. 😀

Das bedeutet, der hier schreibende Hörexperte macht vor der Abrechnung mit der Krankenkasse Hörgeräte absichtlich teurer, um einen höheren Zuschuss der Krankenkasse abgreifen zu können. So scheint es zumindest. Und den gemachten Reibach teilt er sich dann, so sieht es aus, hinterher mit dem Kunden, indem er ihm eine Gutschrift gibt.

Ich stelle mir das so vor: Der PKV-Versicherte entscheidet sich für zwei Basishörgeräte zum Stückpreis von 750,- Euro. Der Hörakustiker macht dann den Preis künstlich höher und schreibt zwei mal 1.500 Euro auf die Rechnung, die der Kunde dann bei seiner PKV einreicht. Die zusätzlich „erwirtschafteten“ 1.500 Euro sind ein schöner Happen. Aber das ist nur meine Vorstellung, die ich davon habe. Wieviel da wirklich erschwindelt wird, weiß ich nicht.

Ist das Betrug oder Beschiss?

Ich weiß es nicht, ich bin kein Anwalt. Aber grundsätzlich ist der Hörakustiker vollkommen frei darin, wie er seine Preise gestaltet. Er darf sogar von Kunde A einen völlig anderen Preis verlangen als von Kunde B. Im Prinzip kann er sich alle fünf Minuten neue Preise ausdenken.

Tatsächlich sehe ich das aber als Beschiss an der gesamten Versichertengemeinschaft. Das ist Ausnutzen des Soldidarprinzips.

Was soll ich als Kunde tun?

Wenn Ihnen ein Hörakustiker ein solches Angebot macht, ist es zugegebenermaßen sehr schwer, darauf zu verzichten. Wann bekommt man schließlich ein paar hundert Euro so mal eben geschenkt? Kaum einer wird da abwinken, aber es kennt sich auch kaum einer aus.

Ich persönlich würde so ein Verhalten an meine Krankenkasse melden.

Hinweis:
Foren im Internet sind oft eine ganz schlechte Informationsmöglichkeit. Hier kann jeder unter jedem Namen schreiben und sich eine Qualifikation geben, für die er gar nicht kompetent ist. So kann man nie wissen, ob das, was dort behauptet wird, auch den Tatsachen entspricht. Deshalb ist obige Behauptung auch mit größter Vorsicht zu genießen. Ich würde jedenfalls bei einem solchen Hörakustiker nicht kaufen. Denn wer schon bei der Abrechnung „schummelt“, der könnte auch in anderen Bereichen eine eher schlechte Arbeit abliefern.

Hinweis:

hörgeräte erfahrungpeterlinks

Dieser Text dient journalistischer Information und gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Fragen Sie immer einen Arzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!

Welches Hörgerät

Bildquellen:
  • beschiss-betrug-manipulation: Bild von Steve Buissinne auf Pixabay
  • beschiss: Peter Wilhelm Screenshot

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In dieser Rubrik klären wir über echten und vermeintlichen Schwindel in Bezug auf die Hörgesundheit auf.

Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 21. April 2024 | Thomas von Görditz 21. April 2024

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