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Hörgerät geerbt – Darf ich das geerbte Hörgerät behalten?

Hörgerät geerbt

Hörgerät geerbt? Dürfen Sie das Hörgerät behalten? Gehört es der Krankenkasse? Wir geben Ihnen in nachfolgendem Artikel die Antworten.

Sie haben ein Hörgerät geerbt? Dann stellen Sie sich vermutlich die Fragen was Sie jetzt damit tun können. Zur Beantwortung Ihrer berechtigten Fragen haben wir eine kleine FAQ mit den wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt:

Fragen und Antworten „Hörgerät geerbt“

Ich habe ein Hörgerät geerbt. Darf ich es behalten?

Ja, selbstverständlich. Wenn Sie der Erbe sind, gehören Ihnen auch die Hörgeräte nebst Zubehör.

Kann ich geerbte Hörgeräte selbst nutzen?

Nicht ohne weiteres. Hörgeräte sind medizinische Hilfsmittel und müssen für jeden Patienten von einem Hörakustiker individuell eingestellt werden.

Können die geerbten Hörgeräte schaden?

Ja. Wenn Sie ein nicht für Ihre Schwerhörigkeit angepasstes Hörgerät verwenden, kann dies zu laut sein und somit Ihr Gehör schädigen.

An wen kann ich mich wenden?

Um eine Schwerhörigkeit feststellen zu lassen, gehen Sie zu einem HNO-Arzt oder Hörakustiker. Einstellungen am Hörgerät nimmt der Hörakustiker vor.

Darf ich ein geerbtes Hörgerät weiterverkaufen?

Ja selbstverständlich. Das Hörgerät ist Ihr Eigentum und Sie können damit machen, was Sie wollen. Es gibt keinen großen Markt für gebrauchte Hörgeräte, weil diese ja angepasst werden müssen.

Was sind die geerbten Hörgeräte wert?

Gebrauchte Hörgeräte erzielen 50-200 Euro. Der ehemals hohe Kaufpreis lässt sich für gebrauchte Hörgeräte nicht mehr erzielen. Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat ja Anspruch auf eigene kostenlose Hörgeräte.

Gehören die geerbten Hörgeräte der Krankenkasse?

Nein, sie wurden dem Versicherten als Eigentum überlassen. Das Eigentum ist mit dem Erbe auf Sie übergegangen.

Was kann ich mit gebrauchten Hörgeräten tun?

Sie können die Hörgeräte bei Bedarf für sich selbst oder einen anderen anpassen lassen und verwenden. Sie können die Geräte aber auch spenden. Beispielsweise auf unserer Seite.

Hörgerät geerbt

Finanziell nicht viel zu holen

Hörgerät geerbt, und nun? Viele denken, sie könnten mit dem geerbten Hörgerät noch etwas verdienen. Diese Annahme ist durchaus nachzuvollziehen, denn oftmals heben alte Menschen neben den Hörgeräten und dem Zubehör auch noch die Rechnung vom Hörakustiker auf. Und in dieser Rechnung können die Angehörigen bzw. Hinterbliebenen dann oft ganz schön stolze Preise für die Hörgeräte lesen. Das können für zwei Hörgeräte locker mal 4.000 bis über 7.000 Euro sein.

Hörgerät geerbt

Hörgerät geerbt? Mit solchen alten Schätzen kann man nichts mehr machen

Die Hoffnung ist berechtigt, bleibt aber unerfüllt

Also ist es durchaus richtig, dass zunächst daran gedacht wird, diesen ehemals sehr hohen Preis jetzt durch einen Weiterverkauf wieder herein zu bekommen. Aber leider stehen die Chancen dafür aus den oben in der FAQ genannten Gründen äußerst schlecht. Hörgeräte werden ständig technisch weiter entwickelt, und kein Schwerhöriger wird sich ein älteres Gerät kaufen, das nicht auf dem besten Stand der Technik sind. Außerdem können die gebrauchten Geräte „ausgelutscht“ sein. Sie wurden wahrscheinlich mehr als 30.000 Betriebsstunden getragen und sind kurz vor dem Ende ihrer Lebenszeit angekommen. Auch wenn Sie also ein wertvolles Hörgerät geerbt haben, wird sich daraus kaum Geld machen lassen.

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Hinweis:

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Dieser Text dient journalistischer Information und gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Fragen Sie immer einen Arzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!

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Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In der Rubrik „Fragen an die Redaktion“ finden Sie unsere Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die uns tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen und die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Es handelt sich also bei den Fragen um redaktionell meist nicht bearbeitete und auf ihren Wahrheitsgehalt hin nicht überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich, die Redaktion macht sich die Aussagen nicht zu eigen.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 21. April 2024 | Peter Wilhelm 21. April 2024

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