Australische Botschaft unterstützt den DSB bei der Verbesserung der Versorgungsstandards für stark hörgeschädigte Menschen.
Berlin, Februar 2022 – Wie lässt sich sicherstellen, dass in Deutschland deutlich mehr hochgradig schwerhörige Menschen als bisher von einer Versorgung mit Cochlea-Implantaten profitieren können, wenn Hörgeräte nicht mehr ausreichen? Diese Frage war Gegenstand eines persönlichen Treffens von Dr. Matthias Müller, Präsident des Deutschen Schwerhörigenbundes e.V. (DSB), und Philip Green, dem australischen Botschafter in Deutschland. Die Begegnung, die kürzlich in Berlin stattfand, war die Fortsetzung eines ersten Austauschs beider Seiten beim Parlamentarischen Abend des DSB anlässlich des Welttags des Hörens am 3. März 2021. Australien gilt als Ursprungsland der modernen Cochlea-Implantat-Technologie. Vor über 40 Jahren wurde durch Professor Graeme Clark in Australien dem ersten Menschen mithilfe eines Cochlea-Implantats wieder hören und Sprache verstehen ermöglicht. Ein bahnbrechender Ansatz, der ab Mitte der 80er Jahre auch schwer hörbeeinträchtigten Menschen in Deutschland ein Leben in der Welt des Hörens wieder eröffnete.
Etwa 16 Millionen1Einwohner (20%) leben in Deutschland mit einer Hörbeeinträchtigung. Bei vielen von ihnen leisten Hörgeräte keine ausreichende Hilfe mehr. Wird eine Schwerhörigkeit nicht angemessen therapiert, sinkt die Lebensqualität der Betroffenen; oft kommt es zu Folgeerkrankungen und psychischen Störungen, Arbeitslosigkeit droht, was zu erheblichen Kosten für die Gesellschaft führen kann. Eine Cochlea-Implantat Versorgung kann das Sprachverstehen und die Lebensqualität dieser Menschen deutlich verbessern. Bislang sind jedoch weniger als fünf Prozent der potenziellen Nutznießer mit einem Hörimplantat versorgt. – Ein Mangel mit gravierenden Folgen für die schwerhörigen Menschen selbst und für unsere Gesellschaft.
Ziel des DSB ist es daher, auch in der Politik das Bewusstsein für die Chancen der Cochlea-Implantat -Versorgung zu schärfen und einen besseren Zugang zu dieser üblicherweise krankenkassenfinanzierten Versorgung zu erreichen.
„Dies war auch Inhalt des ersten persönlichen Treffens mit dem australischen Botschafter Philip Green, das in einer sehr angenehmen und konstruktiven Atmosphäre stattfand“, so Dr. Matthias Müller. „Eine hochwertige Cochlea-Implantat-Versorgung kann vielen hochgradig schwerhörigen Menschen ein großes Plus an Teilhabe und Lebensqualität ermöglichen. Um diese Tatsache im allgemeinen Bewusstsein zu verankern und die CI-Versorgung deutlich auszubauen, ist es wichtig, engagierte Fürsprecher aus Politik und öffentlichem Leben dafür zu gewinnen. In diesem Sinne war die stattgefundene Begegnung ein erster Erfolg. Unser fruchtbarer Austausch wird schon bald eine Fortsetzung finden.“
Australien steht seit langem für die wegweisende Technologie des Cochlea-Implantats“, so Botschafter Philip Green: „Unser Land engagiert sich seit Jahrzehnten für die weltweite Etablierung dieser wichtigen Hörtherapie. Mir persönlich ist jedoch erst im Zuge unseres ersten Kontaktes beim Parlamentarischen Abend bewusst geworden, wie außerordentlich bedeutend die Verbesserung der Lebensqualität durch eine Cochlea-Implantat Versorgung für die Betroffenen ist. Umso wichtiger ist es, dass in Zukunft mehr Betroffene davon profitieren könnten. Es freut uns sehr, dass unser Austausch mit dem Deutschen Schwerhörigenbund eine Fortsetzung findet. Die Initiative des DSB zur Verbesserung der Versorgungsstandards in Deutschland werden wir gerne nach Kräften unterstützen.“
Weitere Informationen zum Deutschen Schwerhörigenbund e. V. (DSB) finden Sie unter www.schwerhoerigen-netz.de.
Für Fragen zum DSB wenden Sie sich bitte an Dr. Matthias Müller, Präsident Deutscher Schwerhörigenbund e. V., Tel.: (030) 47 54 11 14, E-Mail: dsb@schwerhoerigen-netz.de
Hintergrundinformationen:
Der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB) vertritt die Interessen der schwerhörigen und ertaubten Menschen in Deutschland auf örtlicher, Landes- und Bundesebene. Basis der Arbeit des DSB sind die Ortsvereine und Selbsthilfegruppen, die sich zu Landesverbänden und zum Bundesverband zusammengeschlossen haben. Weitere Informationen unter www.schwerhoerigen-netz.de.
Das Cochlea-Implantat (CI) wird unter die Kopfhaut des Patienten eingesetzt und reicht bis in dessen Innenohr. Es wandelt gesprochene Worte und andere akustische Signale in elektrische Impulse um. Durch diese Impulse wird der Hörnerv in der Hörschnecke, der sogenannten Cochlea stimuliert. Zu jedem CI gehört außerdem ein Soundprozessor mit Sendespule, der entweder wie ein Hörgerät hinter dem Ohr oder alternativ frei vom Ohr getragen wird. Gehörlos geborenen Kindern und hochgradig hörgeschädigten bis ertaubten Kindern sowie hochgradig hörgeschädigten und ertaubten Erwachsenen kann das CI wieder den Zugang zur Welt des Hörens und der gesprochenen Worte eröffnen. Eine Orientierung, ab wann ein Cochlea-Implantat in Erwägung gezogen werden sollte, bietet die AWMF-Leitlinie „Cochlea-Implantat Versorgung“ der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V. (DGHNO-KHC) https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/017-071.html.
Professor Graeme Clark leistete Pionierarbeit bei der Entwicklung des mehrkanaligen Cochlea-Implantats für schwere bis hochgradige Taubheit: die erste klinisch erfolgreiche sensorische Schnittstelle zwischen der Welt und dem menschlichen Bewusstsein und der erste große Fortschritt, der gehörlosen Kindern und Erwachsenen hilft, in einer Welt der Klänge zu kommunizieren. https://graemeclarkfoundation.org/about-graeme-clark/
1. Quelle: https://www.schwerhoerigen-netz.de/statistiken/?L=0: ↩
PRESSEMITTEILUNG
- reflux: DSB
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