Mein Schwiegervater ist 83 Jahre alt. Er ist seit Jahren Alzheimer-Patient. Er ist noch mobil und kann in der Wohnung herumlaufen. Wir kümmern uns um ihn.
Er hat uns vor 7 Jahren das Haus überschrieben und da finden wir es nur fair, dass wir ihm auch in dieser Situation beistehen.
Um überhaupt hören zu können hat der Opa 2 Hörgeräte. Soviel ich weiss sind das Powerhörgeräte, weil er wirklich schon ziemlich taub ist.
Am Sonntag (gestern) hat er sich von irgendwoher einen kleinen Schraubenzieher besorgt und in einer unbeobachteten Viertelstunde, die Geräte auseinandergenommen. Die Gehäuse sind aufgesplittert und lassen sich nicht mehr zusammensetzen. Die Batteriefächer sind ausgerissen.
Die Platine drinnen scheint, so hat mein Mann das beurteilt, noch in Ordnung zu sein.
Was können wir tun? Kommt dafür eine Versicherung auf?
Liebe Grüße
Helga S., Münster
Liebe Frau S.,
wenn die Platine noch in Ordnung ist, dann stehen die Chancen gut, dass der Hörgeräteakustiker die Hörgeräte wieder reparieren kann.
Das ist an und für sich kein Hexenwerk.
Aber auch bei leichten Beschädigungen an der Platine kann der Hörakustiker, evtl. durch Einschicken an den Hersteller, eine Reparatur ermöglichen.
Wenn der Schwiegervater die Hörgeräte schon viele Jahre hat, könnte auch eine Neuversorgung mit zuzahlungsfreien Kassenhörgeräten in Frage kommen. Fragen Sie hierzu bei der Krankenkasse oder dem Akustiker nach, wie alt die Geräte eigentlich sind.
Eine Versicherung, die dafür aufkommen könnte, sehe ich nicht.
Möglicherweise ist Ihr Schwiegervater haftpflichtversichert. Aber da er den Schaden bei sich selbst, also bei seinem Eigentum durchgeführt hat, wird diese Versicherung nicht dafür eintreten, möchte ich meinen.
Einzige Ausnahme: Ihr Schwiegervater oder Sie haben beim Kauf der Geräte eine Hörgeräteversicherung abgeschlossen. Dann müssten Sie mal in die Versicherungsbedingungen schauen, ob so ein Fall abgedeckt ist.
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