Immer wieder wird von skandalösen Machenschaften in unserem Gesundheitssystem berichtet. Eine Masche betrifft Patienten mit einer vom HNO-Arzt festgestellten Schwerhörigkeit. Hier können hörgeschädigte Kassenpatienten beim Erwerb eines Hörgerätes geradezu über den Tisch gezogen werden. Die Übeltäter sind einige wenige Hörgeräte-Akustiker, die den hörgeschädigten Kunden übertrieben teure Modelle von Hörsystemen verkaufen wollen. Statt den Kassenpatienten, wie vertraglich vereinbart, die entsprechend preiswerten Kassengeräte anzubieten, deren Kosten übrigens bis zu 100 % von der Krankenkasse übernommen werden, sollen die gesetzlich Versicherten zum Kauf der viel teureren und angeblich besseren Hörgeräte überredet werden.
Dabei greifen die Hörakustiker aus reiner Profitgier zu windigen Tricks. Ein Beispiel: Es werden den Hörgeschädigten extra alte und klobige Kassengeräte präsentiert – die umgangssprachlich auch als Kassengurke bezeichnet werden– die zudem auch noch absichtlich schlecht eingestellt sind.
Und immer wieder berichten Leserinnen und Leser von Hörgeräte-Info.Net, dass man auch nicht vor der Aussage zurückschreckt, dass die Krankenkassen-Hörgeräte nur für sozial schwache Kassenpatienten oder Hartz-IV-Empfänger vorgesehen seien.
Der Spitzenverband der Krankenkassen hat schon vor längerer Zeit zu diesem Verhalten schriftlich Stellung bezogen und hält solche vermeintlichen Machenschaften von Hörgeräteakustikern für skandalös.
Mehr Informationen über die Zuzahlung der Krankenkassen und preiswerte Hörgeräte finden Sie immer auf https://hoergeraete-info.net
Gesetzlich Krankenversicherte, erhalten nach einem Beschluss des Spitzenverbands der Krankenkassen einen Festbetrag von bis zu 784,94 Euro.
Hier das Wichtigste in Kürze für Sie:
- Sie haben einen Anspruch auf zuzahlungsfreie Hörhilfen.
- Der Anspruch umfasst die Anpassung, das Testen der Geräte, die Wartung der Geräte und die Reparatur.
- Die Hörhilfen müssen geeignet und qualitativ hochwertig und medizinisch notwendig sein.
- Mehrkosten aufgrund eines höherwertigen Gerätes und eines sonst besonderen Gerätes, das nicht medizinisch notwendig ist, muss der Versicherte selber tragen.
Dieser Zuschuss bestimmt die maximale Höhe, bis zu der die Krankenkassen in der Regel eine Hörhilfe finanzieren. Wie viel die Hörgeräte dann im Einzelnen kosten dürfen, hängt zusätzlich von den Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Akustikern ab.
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