Eine 84 Jahre alte Frau muss sich vor dem Landgericht Konstanz verantworten. Sie ist wegen Mordes angeklagt.
Kaum vorstellbar, was die Staatsanwaltschaft ihr zur Last legt: Sie soll mit einem Fleischerhammer aus Metall auf den Kopf ihres Ex-Mannes eingeschlagen haben. Als der 73-Jährige ihr den Hammer abnehmen und den Notruf wählen konnte, habe die Angeklagte Benzin geholt, ihn damit übergossen und angezündet.
UPDATE VOM 15.08.2020 – URTEIL VERKÜNDET – SIEHE UNTEN
Die Verteidigerin beantragte eine Aussetzung des Prozesses: Wegen gesundheitlicher Einschränkungen der Angeklagten sei es nicht möglich gewesen, den Prozess vorzubereiten. Die Frau habe erhebliche Seh- und Höreinschränkungen, die eine Kommunikation häufig unmöglich gemacht hätten. Erschwerend sei hinzugekommen, dass Anwältin und Mandantin wegen der Corona-Pandemie durch eine Trennscheibe kommunizieren mussten. Da die 84-Jährige zu Beginn gar keine und später nur eingeschränkt funktionierende Hörgeräte besessen habe, habe sie Fragen häufig nicht verstanden.
Der psychiatrische Sachverständige bestätigte die körperlichen Einschränkungen der Angeklagten. „Sie ist natürlich eine Greisin“, sagte er. Sie leide unter einer ausgeprägten Schwerhörigkeit. Hinzu kämen eine Durchblutungsstörung des Gehirns und eine Augenkrankheit, die zur Erblindung führen kann. Allerdings sei sie trotz der Einschränkungen grundsätzlich verhandlungsfähig. Sie sei weder verwirrt noch desorientiert. Man könne allerdings keine sehr langen Gerichtsverhandlungen durchführen, sondern müsse Rücksicht auf die Angeklagte nehmen, sagte der Sachverständige.
Die Angeklagte wurde noch nicht zur Tat befragt. Das Gericht entschied, über den Aussetzungsantrag zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Der Prozess ist auf vier Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird Mitte August erwartet.
Quelle: dpa, Mehr hier bei t-online
UPDATE 15.08.2020
Urteil 11 Jahre Haft
Die Frau im Gerichtssaal ist schwerhörig und sitzt im Rollstuhl, erblinden wird sie wohl bald im Gefängnis. Doch trotz ihres hohen Alters saß sie in den vergangenen Wochen im Landgericht Konstanz auf der Anklagebank. Die 84-Jährige ist am Freitag zu elf Jahren Haft verurteilt worden – wegen Mordes und Brandstiftung mit Todesfolge. Damit geht ein Verfahren zu Ende, das der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung als „emotional für alle sehr belastend“ bezeichnet. Es gehe um einen „absolut grausamen Mord“.
Auch der Prozess selbst war durch den gesundheitlichen Zustand der Frau erschwert worden. So musste das Gericht vor den Plädoyers am Freitag erst neue Batterien für das Hörgerät der 84-Jährigen besorgen. Der Vorsitzende Richter dankte zudem der Verteidigerin, die ihre betagte Mandantin unter anderem zum Gericht transportiert und in den Pausen betreut hatte. Das Ganze sei auch in dieser Hinsicht ein „außergewöhnlicher Fall“ gewesen.
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