Der Richter am Villinger Amtsgericht musste seine Fragen an den Angeklagten gleich mehrfach stellen, bis der 80-jährige ihn verstand.
Manchmal musste auch sein Anwalt die Fragen noch einmal wiederholen, sonst hätte der schwerhörige Mann sie nicht verstanden.
Der Angeklagte wollte sich auch umsetzen, weil er nur auf einer Seite mit seinem Hörgerät richtig hören könne.
Der Staatsanwalt hatte dem Rentner vorgeworfen, mit seinem Auto im Oktober 2018 ein vor ihm fahrendes Auto gerammt zu haben. Danach sei er einfach weitergefahren.
Bei dem Unfall war ein Schaden von rund 2000 Euro entstanden und der geschädigte Autofahrer klagte über Folgeschmerzen an den Schläfen.
Die Anklage gegen den 80-jährigen lautete daher auf fahrlässige Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Der 80-jährige Rentner hatte vor Gericht ausgesagt, überhaupt nichts von dem Unfall mitbekommen zu haben.
Nachdem er von dem Unfall gehört hatte, meldete er sich selbst bei der Polizei.
Der Richter meinte, dass er so wie er den Angeklagten erlebt habe, sei es durchaus möglich, dass er wirklich nichts mitbekommen hat.
Rentner gibt Führerschein freiwillig ab
Die Verhandlung vor dem Amtsgericht war schnell vorbei. Denn der Staatsanwalt hatte vorgeschlagen, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen.
Denn der Anwalt des 80-Jährigen hatte erklärt, dass sein Mandant bereit sei, fortan auf seine Fahrerlaubnis zu verzichten und sein Auto zu verkaufen.
Bild: Pixabay/Symbolbild
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