Wertvolle Infos zum Schwerbehindertenausweis
Behinderten, die erhebliche Einschränkungen haben, steht ein Schwerbehindertenausweis zu.
Welche Einstufung man bekommt, geht aus der GdB/MdE-Tabelle (Grad der Behinderung/Minderung der Erwerbsfähigkeit) hervor. Darin können Sie Ihren Grad der Behinderung bzw. die Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit ablesen.
Menschen, die Hörgeräte tragen, bekommen in der Regel einen GdB von 10 bis 20. Einen Behindertenausweis gibt es ab GdB 50.
Wenn weitere (chronische) Erkrankungen zur Schwerhörigkeit hinzukommen oder die Schwerhörigkeit an Taubheit grenzend ist, stehen die Chancen auf den Behindertenausweis also gut.
Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?
Zur Anerkennung Ihrer Schwerbehinderung müssen Sie beim örtlichen Versorgungsamt einen Antrag stellen. Reden Sie als Erstes mit Ihrem Arzt über die Beantragung des Ausweises. Viele Ärzte füllen mit Ihnen den Antrag aus. Ansonsten genügt zunächst ein formloses Schreiben an das Versorgungsamt, dem Sie eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung über die Art der Behinderung beilegen. Das Versorgungsamt schickt Ihnen dann den amtlichen Antragsvordruck zu. Das kann aber, wie alle Bearbeitungsschritte des Versorgungsamtes, recht lange dauern. Den Antrag senden Sie dann ausgefüllt zurück. Das Versorgungsamt wird in aller Regel ergänzende Unterlagen und Gutachten von den behandelnden Ärzten anfordern. Nochmal: Die Bearbeitung des Bescheids über die Einstufung Ihrer Schwerbehinderung sowie des Schwerbehindertenausweises kann viele Wochen oder Monate dauern.
Was bringt mir der Schwerbehindertenausweis?
Als Inhaber des Ausweises können Sie ab dann den Anspruch auf Ihre Rechte als Schwerbehinderter nachweisen. Diese Rechte beinhalten u. a. Kündigungsschutz und zusätzlichen Urlaub, aber auch Nachteilsausgleiche.
Unter anderem wird Schwerbehinderten bei der Einkommens- und Lohnsteuer ein zusätzlicher Pauschbetrag eingeräumt.
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie Schwerbehindertensitzplätze in öffentlichen Verkehrsmitteln in Anspruch nehmen. In vielen öffentlichen Einrichtungen, wie Schwimmbädern, Zoos, Theatern, Ausstellungen und Museen, wird Ihnen ein Preisnachlass gewährt.
Schon seit 2011 können Erwerbsbehinderte in Deutschland außerdem etliche Züge kostenlos nutzen. Das gilt in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn, wie z.B. der DB –Regionalbahn (RB), dem Regionalexpress (RE), dem Interregio-Express (IRE) und der S-Bahn. Als „Fahrkarte“ dient dann Ihr Schwerbehindertenausweis. Der muss aber die Merkzeichen G, aG, Gl, B oder H und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke haben.
Diese Wertmarke bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt.
Kosten für die Wertmarke (Stand Januar 2023):
- 91 EUR für ein ganzes Jahr
- 46 EUR für ein halbes Jahr
- kostenlos für Blinde, Hilflose sowie Schwerbehinderte mit den Kennzeichen G, aG und GL, die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Bundesversorgungsgesetz beziehen.
- kostenlos für eine Begleitperson, sofern im Ausweis die Notwendigkeit ständiger Begleitung bescheinigt ist (Merkzeichen B).
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