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Wasserdichtes Hörgerät im Ultraschallbad reinigen?

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Ich möchte mein Hörgerät im Ultraschallbad reinigen. Geht das?

Liebe Hörexperten von Hörgeräte-Net,

ich bin stolzer Besitzer von Signia-Hörgeräten, die IP-geschützt sind. Sie sind also wasserdicht.
Mein Augenoptiker reinigt meine Brillen immer in einem Ultraschallbad. So ein Ultraschallgerät habe ich mir vor einigen Monaten angeschafft, um meine Brillen und kleinere Werkzeuge daheim reinigen zu können.

Nachdem meine Signia-Hörgeräte ja wasserdicht sind, will ich die auch mal da reinlegen und gründlich reinigen. Anschließend kommen sie selbstverständlich in einen Hörgerätetrockner.

Was muss ich dabei beachten? Und wie sieht das bei den Otoplastiken aus?

Die von Ihnen genannten Hörgeräte sind nach der IP-Schutzklasse 67 zertifiziert. Demnach überstehen sie kurzzeitiges Untertauchen in klarem Wasser. Regen oder ein versehentliches Tragen beim kurzen Duschen sollten den Hörgeräten nichts anhaben können.

Etwas anders sieht das aus, wenn Sie ein Ultraschallbad verwenden.
Ultraschall bezeichnet Schallwellen die eine so hohe Frequenz haben, dass das menschliche Gehör sie in der Regel nicht mehr wahrnehmen kann. Infraschall hingegen bezeichnet die Töne, die so tief sind, dass wir sie nicht hören.

In einem Ultraschallbad befindet sich unterhalb einer wasserdichten Wanne ein Schallgenerator, der seine Frequenz auf diese Reinigungswanne überträgt. Dadurch wird das Reinigungsmedium (Wasser oder Reinigungsflüssigkeit) in Schwingungen versetzt.
Diese hochfrequenten Schwingungen sind in der Lage Verschmutzungen aufzubrechen und zu lösen.

Deshalb sind Ultraschallbäder für viele Gegenstände hervorragend als Reinigungsgeräte geeignet.

Das gilt aber ausdrücklich nicht für Hörgeräte und auch nicht für andere elektronische Geräte.

Prinzipiell können auch elektronische Komponenten, wie einzelne Platinen oder Bausteine im Ultraschallbad gereinigt werden und sie werden es während der Produktion auch manchmal.
Hierbei sind diese Komponenten aber stromlos und auch noch nicht kompakt in Gehäuse verbaut. Es ist durch anschließende Trockungsmaßnahmen auch sichergestellt, dass jegliche Restfeuchtigkeit entfernt wird.

Hörgeräte mit IP-Schutzklasse sind aber gerade wegen ihrer Schutzklasse nicht für diese Art der Reinigung geeignet.
Die hochfrequenten Wellen können dafür sorgen, dass Wasser selbst in gut geschützte und wasserverträgliche Geräte eindringen kann.
Die Schutzdichtungen und Membranen, die normalerweise das schnelle Eindringen von Wasser verhindern sollen, machen aber eine wirkungsvolle Trocknung nach einer Behandlung im Ultraschallbad meist unmöglich.

Es besteht also die große Gefahr, dass Restfeuchtigkeit im Gerät zurückbleibt und zu Kurzschlüssen und einem Totalschaden des Hörgerätes führt.

Üblicherweise befinden sich innerhalb von Hörgeräten keine Teile, die vom Hörgeräteträger gewartet, repariert oder gereinigt werden können.
Lassen Sie deshalb unbedingt die Finger davon!

Eine Außenreinigung durch Abwischen mit einer milden Reinigungslösung oder einem hierfür geeigneten Desinfektionsmittel ist jederzeit möglich. Eine weitere Pflegemaßnahme besteht im regelmäßigen Einsatz eines Hörgerätetrockners.

Mehr sollten Sie selbst auf keinen Fall tun.

Übrigens: Wenn Sie bisher Ihre Ohrpassstücke im Ultraschall gereinigt haben, so ging das, wenn es sich um passive Otoplastiken und Schläuche ohne jegliche Elektronik handelte.
Moderne RIC-Geräte, bei denen der Lautsprecher (Hörer / Receiver) im Gehörgang bzw. in der Otoplastik befinden, sollten Sie ebenfalls nicht in ein Ultraschallgerät geben.

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Bild: Hans / Pixabay

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In der Rubrik „Fragen an die Redaktion“ finden Sie unsere Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die uns tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen und die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Es handelt sich also bei den Fragen um redaktionell meist nicht bearbeitete und auf ihren Wahrheitsgehalt hin nicht überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich, die Redaktion macht sich die Aussagen nicht zu eigen.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 25. November 2018

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