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Fragen an die Redaktion

Vermieter zwingt mich zum Klingelschild

Klingel

Hi, ich bin gehörlos und habe jetzt nach langer Suche endlich eine bezahlbare Wohnung gefunden. Viele Vermieter sind abgesprungen, weil ich mich nicht deutlich artikulieren kann.
Die neue Wohnung habe ich vor einer Woche bezogen. Sofort hat der Vermieter unten am Briefkasten und an der Klingel ein Schild mit meinem Namen angebracht. Da ich alleinstehend bin und schon einmal ein Stalking- und Mobbingopfer war, möchte ich aber nicht, dass mein Name unten am Haus ersichtlich ist.
An meiner vorherigen Wohnung hatte ich einfach „Anna Nühm“ hingeschrieben, als Verballhornung von Anonym.
Jetzt sagt der Vermieter, das sei verboten und will dass mein richtiger Name da unten steht. Ein Stalker hat ein Näherungsverbot vom Gericht, hält sich aber nicht daran. Wenn er herausbekommt, wo ich wohne, geht das Theater wieder los. Ich brauche sowieso keine Klingel, weil ich die nicht höre.
Was kann ich bitte tun?

Es ist natürlich Ihr gutes Recht, die Briefkasten- und Klingelschilder nicht zu kennzeichnen. Niemand kann es Ihnen vorschreiben, das zu tun.
Stattdessen können Sie zum Beispiel eine Nummer anbringen. Sagen wir, sie würden die Nummer 123 anbringen, müssten Sie im Zusatzadressfeld bei Bestellungen usw. eben noch „Nummer 123“ hinzufügen.
Jeder, der Ihnen etwas schickt, muss darüber informiert sein. Sonst landen Briefe und Paketsendungen im Nirwana.
Ganz wichtig: Bei Notrufen an Polizei, Feuerwehr, Notarzt und Rettungsdienst, aber auch bei Pizzabestellungen und ähnlichem müssen Sie immer diese Nummer dazu sagen, sonst finden die Leute die richtige Klingel natürlich nicht.

Einfach einen falschen Namen anzubringen, ist eine Option, die vielfach von Leuten genutzt wird. Allerdings ist das nicht erlaubt. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg urteilte (Az.:109 C 178/99) ebenso wie das Amtsgericht Frankfurt/Main (Az.: 33 C 224/16/51), dass das Anbringen von Namen von Personen, die weder mieter sind, noch berechtigterweise in der Wohnung leben“ unzulässig ist.

Nun kommt bei Ihnen der Umstand hinzu, dass Sie die Klingel sowieso nicht hören. Sie werden also Verfahren und Methoden entwickelt haben, wie man Sie erreicht und einen Besuch so ankündigt, dass Sie die Tür dann öffnen.
Denken Sie aber bitte mal über die Anschaffung einer Lichtklingel nach.

Sie können die Schilder am Briefkasten und an den Klingeln natürlich auch einfach frei lassen.

Das Risiko, nicht erreicht oder gefunden zu werden, und dass Pakete oder Briefe nicht zugestellt werden können, tragen in diesem Fall aber Sie.

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In der Rubrik „Fragen an die Redaktion“ finden Sie unsere Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die uns tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen und die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Es handelt sich also bei den Fragen um redaktionell meist nicht bearbeitete und auf ihren Wahrheitsgehalt hin nicht überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich, die Redaktion macht sich die Aussagen nicht zu eigen.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 13. April 2019

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