Wann kann ich ein neues Hörgerät bekommen? Diese Frage stellen sich in diesen Tagen die Versicherten der Techniker-Krankenkasse.
Ja, die Krankenkassen machen zunehmend Schwierigkeiten bei der Wiederversorgung mit Hörsystemen. Die 6-Jahres-Regelung wird nicht mehr so ohne weiteres als Automatismus akzeptiert.
Die Kassen argumentieren, dass es sinnlos und unnötig kostentreibend ist, Hörgeräte nur deshalb gegen neue auszutauschen, weil ein bestimmter Zeitraum abgelaufen ist. Alleine die Zeit von sechs Jahren könne nicht der Grund dafür sein, erneut auf Kosten der Solidargemeinschaft neue Geräte zu erwerben.
Voraussetzung ist natürlich immer, dass die Hörgeräte noch intakt sind und den bestehenden Hörverlust noch ausgleichen können.
Auf der Webseite der „Techniker-Krankenkasse“ ist von den sechs Jahren überhaupt nur noch im Nebensatz die Rede. Dort heißt es:
Wann kann ich ein neues Hörgerät bekommen?
Ein neues Hörgerät bekommen Sie, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist, weil die erforderlichen Ersatzteile vom Hersteller nicht mehr angeboten werden.
Ebenso werden Sie neu versorgt, wenn Ihr Hörvermögen sich weiter verschlechtert hat und das vorhandene Hörgerät vom Akustiker nicht mehr so nachgestellt werden kann, um dies auszugleichen.Weitere Details
Tragen Sie Ihr Hörgerät länger als 6 Jahre, kann Ihr Akustiker für Reparaturen, Wartungen oder Nachstellarbeiten weitere jährliche Service- und Reparaturpauschalen mit der TK abrechnen.Versorgungsjahr / Service- und Reparaturpauschale je Hörgerät
7. Jahr / 154,70 Euro
8. Jahr / 166,60 Euro
9. Jahr / 178,50 Euro
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden