Wann kann ich ein neues Hörgerät bekommen? Diese Frage stellen sich in diesen Tagen die Versicherten der Techniker-Krankenkasse.
Leserinnenzuschrift: Ich bin bei der TK versichert und trage seit dem 37. Lebensjahr Hörgeräte. Jetzt bin ich 52.
Bis jetzt habe ich automatisch alle 5 Jahre Post vom Hörakustiker bekommen und wurde daran erinnert, dass es bald so weit ist, neue Hörgeräte zu bekommen.
Alle 6 Jahre standen mir neue zu, hieß es.

Da sich in 6 Jahren doch einiges bei der Technik weiterentwickelt, habe ich das immer angenommen und mir neue Geräte verpassen lassen.
In zwei Fällen war das auch dringend notwendig, da die alten Hörgeräte nach mehreren Reparaturen langsam den Geist aufgaben.
Jetzt ist es wieder so weit, aber die Krankenkasse will mir nicht die neuen Geräte bezahlen. Ich möchte ja nur den „Zuschuss“, den Rest zahle ich selbst und das ist ja der Löwenanteil.
Aber es heißt, die Geräte seien technisch noch ausreichend und könnten auch noch auf einen stärkeren Hörverlust angepasst werden.
Was ist da denn los?
Ja, die Krankenkassen machen zunehmend Schwierigkeiten bei der Wiederversorgung mit Hörsystemen. Die 6-Jahres-Regelung wird nicht mehr so ohne weiteres als Automatismus akzeptiert.
Die Kassen argumentieren, dass es sinnlos und unnötig kostentreibend ist, Hörgeräte nur deshalb gegen neue auszutauschen, weil ein bestimmter Zeitraum abgelaufen ist. Alleine die Zeit von sechs Jahren könne nicht der Grund dafür sein, erneut auf Kosten der Solidargemeinschaft neue Geräte zu erwerben.
Voraussetzung ist natürlich immer, dass die Hörgeräte noch intakt sind und den bestehenden Hörverlust noch ausgleichen können.
Auf der Webseite der „Techniker-Krankenkasse“ ist von den sechs Jahren überhaupt nur noch im Nebensatz die Rede. Dort heißt es:
Wann kann ich ein neues Hörgerät bekommen?
Ein neues Hörgerät bekommen Sie, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist, weil die erforderlichen Ersatzteile vom Hersteller nicht mehr angeboten werden.
Ebenso werden Sie neu versorgt, wenn Ihr Hörvermögen sich weiter verschlechtert hat und das vorhandene Hörgerät vom Akustiker nicht mehr so nachgestellt werden kann, um dies auszugleichen.
Weitere Details
Tragen Sie Ihr Hörgerät länger als 6 Jahre, kann Ihr Akustiker für Reparaturen, Wartungen oder Nachstellarbeiten weitere jährliche Service- und Reparaturpauschalen mit der TK abrechnen.
Versorgungsjahr / Service- und Reparaturpauschale je Hörgerät
7. Jahr / 154,70 Euro
8. Jahr / 166,60 Euro
9. Jahr / 178,50 Euro
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