Ein Sozialhilfeträger hatte den Gebärdensprachkurs für ein vierjähriges Kind zu Unrecht abgelehnt. Trotz Implantate könne Gebärdensprache wichtig sein für die Kommunikation, urteilte das Gericht.
Hörbehinderte Kinder können auch nach Erhalt beidseitiger Cochlea-Implantate Anspruch auf Kostenübernahme für einen Hausgebärdensprachkurs haben. Dies kann in bestimmten Situationen insbesondere für die Eltern-Kind-Kommunikation erforderlich sein, entschied das Sozialgericht Nürnberg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil.

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