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Soll ich auf meine Hörbehinderung hinweisen?

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Ich bin auf beiden Ohren schwergradig schwerhörig. Die Hörgeräte trage ich mit Stolz und bin glücklich, dass sie mir so gut helfen. Ich habe Geräte von Oticon und möchte denen auch mal Dank für ihren guten Job sagen.
Aber das nur nebenbei.
Mein Anliegen: Wenn ich in Geschäfte oder zu Behörden komme, habe ich trotz der guten Hörgeräte manchmal Verständnisprobleme. Hintergrundmusik, Lärm von Computerdruckern und andere Gespräche machen mir das Verstehen schwer.
Was meinen Sie, wie machen Sie das? Weisen Sie Ihre Gesprächspartner extra auf Ihre Hörbehinderung hin? Ich meine das besonders in Bezug auf Behörden.

Ja natürlich, aber nicht immer.
Moderne Hörgeräte sind so klein, dass der gegenüber sie nicht wahrnimmt. Während eine Sehbehinderung an der Art der Brille und im extremsten Fall an der Blindenbinde oder dem weißen Stock erkennbar ist, wird eine Hörbehinderung oft gar nicht wahrgenommen.

Deshalb ist es Ihr gutes Recht, die Gesprächspartner darauf hinzuweisen.
Sie können beispielsweise sagen: „Ich bin hörbehindert, bitte sprechen Sie deutlich und langsam. Dafür wäre ich Ihnen sehr dankbar.“

Gerade bei Behörden habe ich es schon selbst ein paar Mal erlebt, dass Mitarbeiter die ganze Zeit hinter ihrem Bildschirm verborgen waren und in die Tastatur nuschelten. Besonders schlimm finde ich die Zeitgenossen, die die ganze Zeit mit sich selbt reden und sinnlos vor sich her plappern. Ich kann dann immer nicht unterscheiden, ob ich jetzt gemeint bin oder nicht.

Sie haben aber das Recht auf Teilhabe am Leben und können ein entsprechendes Verhalten berechtigt erwarten. Aber Sie müssen auf Ihre unsichtbare Behinderung hinweisen.

Lassen Sie sich auch nicht mit dummen Sprüchen abweisen. Ich habe neulich erst gehört, dass eine Beamtin zu einer hörbehinderten Bürgerin sagte: „Dann müssen Sie eben einen Geärdendolmetscher mitbringen.“ Als ob jeder Hörbehinderte die Gebärdensprache beherrschen müsse…

Wenn Ihnen bei einer Behörde jemand krumm kommt, fragen Sie nach dem Behinderten- und/oder Inklusionsbeauftragen. Der wird Ihnen helfen.

Hoergeraet

Bild: geralt / Pixabay

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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 8. August 2018 | Peter Wilhelm 8. August 2018

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