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So bekommen Sie leichter den Schwerbehindertenausweis

Schwerbehindertenausweis

Personen mit körperlichen oder seelischen Einschränkungen steht unter Umständen ein Schwerbehindertenausweis zu. So bekommen Sie ihn leichter.

Wer in seinen Fähigkeiten eingeschränkt ist, kann als schwerbehindert gelten und bekommt vom Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis. Neben einem Lichtbild zur Identifikation und einigen persönlichen Daten trägt der Ausweis auch den Grad der Behinderung in Zahlen.

Dieser Grad der Behinderung kann 10, 20 usw. über 50, 70 bis 100 sein. Je höher die Zahl, desto schwerwiegender die Behinderung. Die Zahl wird Grad der Behinderung genannt, das wird GdB abgekürzt. Die im Volksmund gebräuchliche Bezeichnung Prozente ist falsch. Einen Ausweis bekommt man einem GdB von 50.

Um den Schwerbehindertenstatus und den Schwerbehindertenausweis zu bekommen, geht man zu seinem Arzt. Der bescheinigt in einem formlosen Schreiben, dass Sie behindert sind und legt erste Gründe dar. Dieses Schreiben senden Sie an das Versorgungsamt.
Das Versorgungsamt schickt Ihnen dann den entsprechenden Antrag zu. Diesen füllen Sie am besten mit Ihrem Arzt gemeinsam aus. Es werden alle Diagnosen, die zu einer Beeinträchtigung führen, in dem Antrag aufgeführt.

Vergessen Sie Folgendes bezüglich Ihrer Behinderung nicht:

  1. Denken Sie auch daran, Diagnosen von anderen Ärzten (Fachärzten) mit aufzuführen!
  2. Nicht nur akute Dinge sind von Belang. Führen Sie auch zurückliegende Erkrankungen, Unfälle und Verletzungen auf, die Ihnen noch Schwierigkeiten machen.
  3. Benennen Sie auch Diagnosen, die während einer Krankenhausbehandlung erhoben wurden.
  4. Bleiben Sie unbedingt bei der Wahrheit, das Amt wird später noch Belege anfordern.

Wichtig ist, dass Sie möglichst alle Ursachen für Ihre Einschränkungen/Behinderungen aufführen.
Senden Sie den Antrag dann an das zuständige Versorgungsamt.

Das Versorgungsamt beginnt nun mit der Bearbeitung Ihres Antrags. In fast allen Fällen wird es weitere Belege, Atteste und Gutachten anfordern. Dies tut es bei Ihnen oder direkt bei den Ärzten, sofern Sie die Adressen angegeben haben.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, dem Versorgungsamt auch selbst zu schreiben. Sie können nämlich nicht nur die angeforderten Arztgutachten einreichen, sondern Unterlagen jeder Art, die Ihrer Meinung nach geeignet sind, Ihre Situation zu schildern und zu untermauern.

Schreiben Sie einen Brief an das Versorgungsamt

Verfassen Sie einen Brief an das Versorgungsamt. Schildern Sie in diesem Brief ausführlich Ihre persönliche Situation. Erwähnen Sie, wie verschiedene Krankheiten, Verletzungen, Einschränkungen im Zusammenspiel zu Ihrer Lage als Behinderter führen.
Das Gesamtbild ist wichtig. Der Sachbearbeiter beim Amt muss verstehen können, welche Einschränkungen es in Ihrer Lebensführung gibt.

Beispiel: Wenn Sie an einer Darmerkrankung leiden und aufgrund dieser Krankheit häufig wegen Stuhlgangs zur Toilette müssen, ist das sicherlich keine schöne Situation für Sie. Wer wegen Fuß-, Knie- oder Hüftproblemen nicht gut laufen kann, hat es sicherlich auch nicht einfach. Beides allein würde aber vermutlich nicht den Status als Behinderter besonders beeinflussen.
Wenn Sie aber darlegen können, wie problematisch der rechtzeitige Toilettenbesuch für Sie wegen der Gehbehinderung ist, und dass Sie deshalb Gänge in die Öffentlichkeit oder zu Veranstaltungen meiden müssen, ist das eine ganz andere Ebene und schon von Bedeutung.

Halten Sie sich dieses Beispiel vor Augen und prüfen Sie Ihren Alltag. An welchen Stellen sind Sie durch Ihre Behinderung besonders eingeschränkt? Wo wirken verschiedene Komponenten negativ zusammen?

Alles das und auch Ihre diesbezügliche Gemütslage können Sie dem Versorgungsamt mitteilen. Das erleichtert es dem Sachbearbeiter, Ihre persönliche Lage besser einschätzen zu können.

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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 21. April 2024 | Nele Sanddorn 21. April 2024

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