Der Hörakustiker ist Vertrauensperson. Wer schlecht hört, begibt sich in eine Situation der Abhängigkeit – fachlich, technisch und oft auch emotional. Umso wichtiger ist Integrität im Beratungsgespräch. Doch leider zeigen sich immer wieder Fälle, die Zweifel aufkommen lassen. Die Branche arbeitet insgesamt fair und transparent, es gibt aber eben auch hier schwarze Schafe.
Eine Sammelaktion bringt Erstaunliches zutage
Peter Wilhelm, Gründer und Chefredakteur von Hoergeraete-Info.Net, organisiert seit vielen Jahren eine Hilfsaktion, bei der nicht mehr benötigte Hörgeräte für bedürftige Menschen in Krisenregionen gesammelt werden.
Tagtäglich treffen Päckchen mit Hörgeräte-Spenden in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg ein. Viele Geräte wurden über Jahre getragen, sind gepflegt, teilweise mit vollständigem Zubehör versehen – und tragen auf dem Gehäuse deutlich sichtbar die Aufschrift:
DEMO oder TRIAL
Was zunächst wie eine technische Kennzeichnung wirkt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Problem.
Denn nicht selten liegen den Spenden auch die Originalrechnungen bei – mit regulären Verkaufspreisen von mehreren Tausend Euro.
Was sind DEMO- oder TRIAL-Hörgeräte?
DEMO- oder TRIAL-Geräte sind Vorführ- und Testgeräte, die Hörakustiker meist völlig kostenlos von den Herstellern erhalten.
Wesentliche Merkmale:
- Sie dienen ausschließlich der Anpassung und Ausprobe.
- Sie sind nicht für den regulären Verkauf bestimmt.
- Sie werden den Hörakustikern in der Regel kostenfrei oder zu stark reduzierten Konditionen zur Verfügung gestellt.
- Hersteller untersagen meist ausdrücklich den Weiterverkauf.
Solche Geräte sind notwendig, damit Kunden verschiedene Modelle testen können. Während der Anpassphase ist es völlig normal und sogar üblich, dass Testgeräte verwendet werden.

Das normale Vorgehen
Der übliche Ablauf sieht so aus: Der Kunde testet mehrere Hörsysteme – häufig mit Demo-Geräten. Nach der Entscheidung bestellt der Hörakustiker ein neues, reguläres Seriengerät beim Hersteller. Dieses Neugerät wird mit den zuvor ermittelten Einstellungen programmiert. Die Demo-Geräte gehen zurück in den Bestand des Akustikers.
So ist es korrekt. So ist es branchenüblich.
Was offenbar teilweise geschieht
In der Telefonsprechstunde von Hörgeräte-Info.Net berichten Betroffene jedoch immer wieder von einem anderen Vorgehen.
Dort behaupten die Betroffenen, die im Besitz von Demo-Geräten zum vollen Preis sind, dass der Hörakustiker sinngemäß gesagt haben soll:
„Die Geräte sind ja jetzt optimal auf Sie eingestellt, da behalten Sie die am besten gleich. Wer weiß, ob andere aus der Fabrik dann so gut klingen.“
In solchen Fällen zeigt sich im Nachhinein oft: Das abgegebene Gerät trägt weiterhin die Kennzeichnung DEMO oder TRIAL. Der Kunde hat den vollen Verkaufspreis bezahlt. Der Kunde hat kein neuwertiges Gerät erhalten. Er weiß nicht, wie oft und von wie vielen Fremden die Geräte schon wochenlang ausprobiert wurden. Die Rechnungsbeträge liegen trotzdem teils bei 6.000 oder 7.000 Euro.
Wenn sich dies so bestätigt, wirft das erhebliche Fragen auf.

Juristische Dimension
Sollte ein Hörakustiker ein vom Hersteller kostenfrei erhaltenes Demo-Gerät als reguläre Neuware verkaufen, könnte unter Umständen der Tatbestand des Betrugs erfüllt sein.
Denn: Dem Kunden wird möglicherweise vorgespiegelt, es handele sich um ein reguläres Neugerät. Die Krankenkasse zahlt gegebenenfalls Zuschüsse auf Basis einer regulären Neuversorgung. Herstellerbedingungen könnten verletzt werden.
Ob im Einzelfall tatsächlich ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt, hängt von den konkreten Umständen ab. Doch das Vorgehen ist mindestens erklärungsbedürftig.
Im Zweifelsfall könnte ein Betrug vorliegen, höchstwahrscheinlich werden vertragliche Absprachen mit den Herstellern verletzt.
Auch die Krankenkassen sind betroffen
Wenn Demo-Geräte als reguläre Versorgung abgerechnet werden, betrifft das nicht nur den Kunden.
Auch die Krankenkassen könnten geschädigt werden, da sie Zuschüsse auf Grundlage einer Neuversorgung leisten. Der Versicherte hat grundsätzlich einen Anspruch auf neue, vollwertige Hörgeräte. Eine Nachfrage bei der Krankenkasse kann daher im Zweifel sinnvoll sein.
Was Betroffene tun sollten
Wer feststellt, dass auf dem eigenen Hörgerät „DEMO“ oder „TRIAL“ steht, sollte:
- den Hörakustiker direkt ansprechen
- sich die Herkunft und den Status schriftlich erklären lassen
- bei Unklarheiten die Krankenkasse kontaktieren
- gegebenenfalls einen zweiten Hörakustiker um Einschätzung bitten
Ein seriöser Betrieb wird transparent erklären können, was es mit der Kennzeichnung auf sich hat.
Es kann immer auch sein, dass es sich um einen Irrtum handelt oder ganz besondere Gründe für ein solches Vorgehen vorliegen.
Mir ist ein Fall bekannt, in dem das Wunschhörgerät des Kunden nicht lieferbar war, er aber auf eine rasche Versorgung drängte. Hier hat ihm der Hörakustiker ausnahmsweise die Probegeräte überlassen, zu einem deutlich reduzierten Preis.
Die große Mehrheit arbeitet korrekt
Wichtig ist auch:
Die überwältigende Mehrheit der Hörakustiker arbeitet sauber, transparent und kundenorientiert. Die hier geschilderten Fälle betreffen einzelne schwarze Schafe – nicht den Berufsstand insgesamt.
Gerade deshalb ist Transparenz so wichtig. Wer korrekt arbeitet, hat nichts zu befürchten.
Fazit
Wer ein Hörgerät mit der Kennzeichnung DEMO oder TRIAL dauerhaft behält, sollte zumindest aufmerksam und kritisch nachfragen. Eine solche Kennzeichnung ist im Rahmen der Ausprobe völlig normal – beim endgültigen Verkauf jedoch erklärungsbedürftig.
Natürlich kann es im Einzelfall eine nachvollziehbare Begründung geben. Vielleicht wurde das Gerät vom Hersteller freigegeben, vielleicht handelt es sich um eine besondere Vereinbarung. Transparenz ist hier der entscheidende Punkt. Ein seriöser Hörakustiker wird ohne Zögern erklären können, warum ein so gekennzeichnetes Gerät abgegeben wird – und wie sich der Preis zusammensetzt.
Bedenklich wird es allerdings, wenn für ein als DEMO oder TRIAL gekennzeichnetes Hörgerät der volle Preis eines fabrikneuen Seriengerätes berechnet wird. In solchen Fällen geht es nicht mehr um Formalitäten, sondern um wirtschaftliche Fairness – gegenüber dem Kunden und möglicherweise auch gegenüber der Krankenkasse.
Deshalb gilt: Nachfragen ist kein Misstrauen, sondern Selbstschutz. Wer mehrere Tausend Euro investiert, hat ein Recht auf Klarheit. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, was Sie erhalten. Im Zweifel lohnt auch eine Rückfrage bei der Krankenkasse oder eine zweite fachliche Einschätzung.
Transparenz schafft Vertrauen – und genau darauf sollte eine gute Hörgeräteversorgung beruhen.














