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Reparaturkosten von Hörgeräten – Reparatur – 3 wichtige Tipps

Reparaturkosten von Hörgeräten

Reparaturkosten von Hörgeräten: Wenn eine Reparatur nötig wird. Falls Hörgeräte kaputt gehen, ist das oft mit dramatischen Folgen für den Hörgeräteträger verbunden. Von einem Moment auf den anderen hört er plötzlich nichts mehr oder nur noch sehr wenig. Das Hörgerät muss dann manchmal zur Reparatur.

Reparaturkosten von Hörgeräten – Kassenhörgeräte

Jeder gesetzlich Versicherte hat im Falle einer Schwerhörigkeit Anspruch auf eine kostenlose Versorgung mit Hörgeräten. Bis auf 10 Euro gesetzlicher Zuzahlung pro Hörgerät fallen keine Kosten an. Die Abgabe der Hörgeräte erfolgt nicht über die Krankenkasse, sondern über Hörakustiker. Damit das alles seinen geregelten Gang geht, gibt es Verträge zwischen den Krankenkassen und den Hörakustikern. Diese regeln, welche Ansprüche die Versicherten haben und wie die Abrechnung gehandhabt wird.

Wer ein solches Kassenhörgerät bekommt, ist für die nächsten sechs Jahre auch weitestgehend vor Reparaturkosten von Hörgeräten geschützt. Denn der Hörakustiker bekommt eine kleine Pauschale für den Service, die Betreuung und die Reparaturen. Geht also an Ihrem Hörgerät etwas kaputt, repariert Ihr Akustiker das in den allermeisten Fällen kostenlos.

Reparatur

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Reparaturkosten von Hörgeräten – zuzahlungspflichtige Hörgeräte

Anders sieht das bei zuzahlungspflichtigen Hörgeräten aus. Wenn Sie mehr Komfort und mehr Ausstattung oder eine kleinere Größe beim Hörgerät bevorzugen, werden Sie beim Hörakustiker einen gewissen Betrag zuzahlen müssen. Statt einer kostenlosen Hörgeräts erhalten Sie dann quasi einen Festbetrag als Zuschuss zur Anschaffung des Hörgeräts.

Das hat aber Auswirkungen auf die Reparaturkosten von Hörgeräten. Denn alle Reparaturkosten, die über eine gleichartige Reparatur von Kassenhörgeräten hinausgehen, müssen Sie selbst tragen. Und das kann ganz schön ins Geld gehen. Eine größere Reparatur kostet schnell an die 250,- €.

Wichtig:

Kassengeräte sind sehr günstig zu reparieren. Tatsächlich müsste der Hörakustiker von den Reparaturkosten eines zuzahlungspflichtigen Hörgeräts, die Kosten abziehen, die angefallen wären, wenn es sich um ein Kassenhörgerät gehandelt hätte. Tatsächlich gehen aber an den teureren und besser ausgestatteten Kaufgeräten oft genau die Sachen kaputt, über die ein Kassengerät gar nicht verfügt.
Außerdem ist die Pauschale, die der Hörakustiker für Service, Betreuung und Reparaturen von Hörgeräten bekommt, sehr sehr niedrig.
Rechnen Sie also bitte nicht damit, dass im Falle der Reparatur von Kaufhörgeräten ein großer Betrag in Abzug gebracht wird.

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 22. April 2024 | Thomas von Görditz 22. April 2024

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