Im Rahmen des letzten Deutschen Ärztetages wurden Bedenken gegenüber dem Einsatz von Pubertätsblockern, geschlechtsumwandelnden Hormontherapien und entsprechenden chirurgischen Eingriffen bei Minderjährigen unter 18 Jahren mit Geschlechtsinkongruenz oder Geschlechtsdysphorie geäußert.
Die Empfehlung lautet, solche Interventionen ausschließlich im Kontext kontrollierter wissenschaftlicher Studien durchzuführen. Diese Studien sollten unter der Beteiligung eines multidisziplinären Teams durchgeführt werden, das nicht nur medizinische und psychiatrische Fachkräfte umfasst, sondern auch ethische Überlegungen durch eine klinische Ethikkommission einbezieht.
Die Behandlungsergebnisse dieser therapeutischen Ansätze sollten umfassend und über einen längeren Zeitraum – mindestens zehn Jahre – evaluiert werden. Diese Evaluation sollte nicht nur medizinische und psychologische Aspekte berücksichtigen, sondern auch soziologische und kinder- sowie jugendpsychiatrische Perspektiven. Ziel ist es, die gewonnenen Erkenntnisse in die Überarbeitung der bestehenden Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung von Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter einfließen zu lassen.
Die Notwendigkeit einer strengen Regulierung dieser Behandlungen wird mit der aktuellen Evidenz begründet, die keine signifikante Verbesserung der Symptomatik oder der psychischen Gesundheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen durch diese Eingriffe zeigt. Zudem handelt es sich um irreversible medizinische Eingriffe in den noch in Entwicklung befindlichen Körper, für die ein informiertes Einverständnis der Minderjährigen problematisch ist. Solche Eingriffe haben potenziell gravierende physische und psychologische Langzeitfolgen, einschließlich des Verlusts der Fortpflanzungsfähigkeit und der Beeinträchtigung der sexuellen Erlebnisfähigkeit.
Der Ärztetag hat auch eine kritische Haltung gegenüber der leichten Änderung des Geschlechtseintrags bei Minderjährigen unter 18 Jahren ohne vorherige umfassende diagnostische und beratende Maßnahmen durch Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie zum Ausdruck gebracht. Die Delegierten forderten eine Anpassung des Selbstbestimmungsgesetzes, um eine klarere Trennung zwischen subjektivem Empfinden und biologisch-faktischem Geschlecht zu gewährleisten. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass das Personenstandsrecht kein geeignetes Instrument sei, um die Selbstbestimmung von Menschen mit Geschlechtsinkongruenz zu fördern und ihre Gleichbehandlung sowie den Schutz vor Diskriminierung sicherzustellen.
- geschlechtsangleichung: Peter Wilhelm ki
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