POL-MA: Mannheim-Neckarau: Passant findet Hörgerät – Eigentümer gesucht
Mannheim-Neckarau (ots)
Am Dienstagabend gegen 20:45 Uhr fand ein Passant ein Hörgerät im Eingangsbereich eines Supermarktes in der Steubenstraße und übergab es dem Polizeirevier Mannheim-Neckarau. Dabei handelt es sich um ein Gerät der Marke Phonak im Wert von ca. 1400 Euro.
Der Eigentümer wird gebeten das Hörgerät beim Polizeirevier Mannheim-Neckarau abzuholen oder sich dort telefonisch unter 0621/83397-0 zu melden.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Nadja Müller
Telefon: 0621 174-1111
E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
Original-Content von: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell
Wir haben uns in einer Email an die Polizei-Pressestelle gewandt:
ich habe Ihre diesbezügliche Pressemitteilung gelesen.
Dazu möchte ich Ihnen gerne eine für Sie vielleicht interessante Information zukommen lassen.
Jedes Hörgerät hat eine individuelle Seriennummer. Anhand dieser Seriennummer kann es recht problemlos dem jeweiligen Hörgeräteträger zugeordnet werden.
Dazu müssten Sie nur das Hörgerät bei einem Hörakustiker (am besten bei Hörenhochzwei am Wasserturm) vorlegen. Der kann die Seriennummer auslesen und dem Hersteller übermitteln. Der Hersteller kann genau sagen, welcher Hörakustiker dieses Hörgerät bekommen hat. Und der wiederum kann anhand seiner Kundenakten sofort feststellen, wem das Hörgerät gehört.
Leider ist diese Vorgehensweise auch den Fundbüros nicht unbedingt bekannt.
Vielleicht konnte ich Ihnen ja helfen, würde mich freuen.
Beste Grüße
Und schon kam die Antwort der Polizei. Es sieht gut aus für den Verlierer des Hörgeräts:
Ihnen viele Grüße, eine schöne Weihnachtszeit und bleiben Sie gesund.
Dieter K.
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Was wir hier der Polizei mitgeteilt haben, gilt für jedermann. Wenn Sie ein Hörgerät finden, dürfen Sie es nicht einfach behalten. Sie müssen es beispielsweise beim Fundbüro abgeben. Da das oben beschriebene leichte Auffinden des Hörgeräteträgers aber nicht allen Fundbüros bekannt ist, können Sie auf die genannte Art und Weise mit Ihrem Akustiker auch selbst Detektiv spielen und vielleicht dem Verlierer sein Hörgerät selbst zurückgeben.
Hinweis:
Dieser Text dient journalistischer Information und gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Fragen Sie immer einen Arzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!
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