Muss man das Hörgerät nach dem Tod zurückgeben? Das ist eine nicht uninteressante Frage, der wir uns heute widmen. Wenn ein Mensch gestorben ist, wem gehören dann die hinterlassenen Hörgeräte?
Muss man das Hörgerät nach dem Tod zurückgeben
Mein Vater ist vor 6 Wochen verstorben. Er hatte erst im Januar neue Hörgeräte bekommen und dafür 3.261,- € bezahlt. Nun sind die teuren Geräte aber nie getragen worden und wir würden sie gerne verkaufen.
Ich habe Ihren Artikel von gestern zu diesem Thema gelesen. Allerdings bin ich mir jetzt nicht mehr sicher. Einmal schreiben Sie, dass es strafbar sein kann, wenn neue ungetragene Hörgeräte gleich verkauft werden, und weiter unten heißt es, man können auch originalverpackte Hörgeräte problemlos verkaufen. Widerspricht sich das nicht? Müssen wir die Hörgeräte nach dem Tod zurückgeben?
Das widerspricht sich nicht. Hörgeräte werden dem gesetzlich Versicherten zum dauernden Verbleib überlassen. Sie werden am und im Körper getragen und so ist es nicht zumutbar, dass jemand anders von der Krankenkasse ein bereits getragenes Hörgerät bekäme. Und das Hörgerät gilt mit der Aushändigung durch den Hörakustiker als abgegeben.
Vorsicht: Das kann Betrug sein
Der Kunde darf es nur nicht allein mit der Absicht es zu verkaufen beim Hörakustiker abholen.
Strafbar wäre es, wenn sich eine Person alle möglichen Hilfsmittel verordnen und aushändigen lassen würde, allein mit dem Ziel, diese Produkte dann gewinnbringend zu verkaufen.
Das wäre sicherlich Betrug.
Sie können damit tun, was Sie wollen
Wenn ein Hörgerät aber dem Patienten ausgehändigt wurde, ist es seins. Er kann es problemlos verkaufen.
Das kann ja der Fall sein, wenn das Hörgerät auch nach längerer Eingewöhnung drückt, nicht gut klingt und man die Hoffnung verloren hat, dass es jemals funktionieren wird.
Richtig ist der Weg nicht, aber man könnte es dann verkaufen, um von dem Verkaufserlös andere Hörgeräte zu finanzieren.
Sicherlich muss das nicht sein, denn der Hörakustiker könnte noch eine Menge tun, um die Geräte doch noch zufriedenstellend anzupassen. Aber wir reden ja nur über eine theoretische Möglichkeit.
Muss man das Hörgerät nach dem Tod zurückgeben?
In Ihrem Fall liegt ja die klassische Situation vor, dass der Hörgeräteträger die Hörgeräte nie tragen konnte und dann verstorben ist.
Selbstverständlich können Sie die Geräte nun verkaufen oder verschenken. Aber Achtung: Sie gehören zum Erbe.
Indes: Mit gebrauchten Hörgeräten ist es schlecht zu handeln. Die zu erwartenden Preise sind meist weit von dem entfernt, was ursprünglich einmal dafür bezahlt wurde.
Außerdem sind die Geräte so wie sie sind nicht unbedingt nutzbringend für jemand anderen. Sie müssen auf jeden Fall neu eingestellt werden.
Keinesfalls müssen Sie aber das Hörgerät nach dem Tod der Krankenkasse zurückgeben.
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