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Wem gehört das Hörgerät? – Aufgeklärt – Das Hörgerät gehört Ihnen

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Wem gehört das Hörgerät? Diese Frage wird uns sehr häufig gestellt. Viele möchten die hohe Investition in Ihre neuen Hörsysteme etwas abmildern, indem sie bereits vorhandene und nicht mehr benötigte Hörgeräte im Internet oder über Kleinanzeigen verkaufen. Das gilt auch nach Sterbefällen, wenn die Erben die nicht mehr genutzten Geräte des Verstorbenen zu Geld machen möchten.

Hierbei ergibt sich aber die Frage, ob man das überhaupt darf.

Wem gehört das Hörgerät? Und dürfen Medizinprodukte nicht sowieso nur von den zugelassenen Stellen (hier Hörakustiker) abgegeben werden?

Die Frage ist hochspannend. Denn es gibt in Deutschland hunderttausende Geräte, die nicht mehr benötigt werden. Der Hörgeräteträger hat entweder inzwischen neue Geräte oder aber will diese nicht mehr tragen.

Die Frage nach dem Eigentum beantwortet sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) und zwar aus § 33 SGB V. Hiernach wird der Versicherte Eigentümer des Hilfsmittels, in diesem Fall also des Hörgerätes.
Etwas anderes gilt nur, wenn nach § 33 Abs. 5 SBG V die ausdrückliche Rückgabe vereinbart ist, wie es beispielsweise bei Krankenbetten der Fall ist. Auf Hörgeräte trifft das aber nicht zu.

Wem gehört das Hörgerät?

Wem gehört es nun? Die Hörgeräte gehören dem Schwerhörigen.
Er kann damit machen, was er will.
Das bedeutet aber nur, dass er die Geräte bunt anmalen darf, sie nach einer gewissen Tragezeit wieder verkaufen oder verschenken darf und dass ihm niemand diese Gerät streitig macht.

Nicht erlaubt ist das Vorgehen, die Krankenkasse um Hilfsmittel zu betrügen. Das ist dann gegeben, wenn ein Versicherter sich von der Kasse Hilfsmittel oder Zuschüsse gewähren lässt, um diese sofort zu verkaufen.

Das Medizinproduktegesetz schreibt vor, dass Hörgeräte nur über Hörakustikergeschäfte verkauft werden dürfen.
Das gilt aber nur für die Inverkehrbringung, also den ersten Verkauf der Hörgeräte. Wenn Sie als Privatperson hinterher gebrauchte Hörgeräte verschenken oder verkaufen möchten, so ist das kein Problem.

Somit dürfte also ein Wiederverkauf nicht rechtswidrig sein, egal ob gebraucht oder quasi noch original verpackt.

Aber natürlich kann es Probleme mit sich bringen, wenn sich eine Person Hilfemittel nur zu dem Zweck verschreiben lässt, um sie anschließend sofort wieder zu verkaufen.

Stichwort:

Wem gehört das Hörgerät?

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 22. April 2024 | Doc-Riemenschnayder 22. April 2024

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