Moin, Mein Vater ist ein Pflegefall.Bezahlt es die Krankenkasse, wenn die Hörakustiker ins Haus kämen? LG
Wenn eine Person aus medizinischen Gründen nicht in der Lage ist, das Geschäft eines Hörakustikers zu besuchen, dann kann der Hörakustiker seine Dienste auch am Wohnort der betroffenen Person erbringen.
Normalerweise sieht das Gewerberecht ausdrücklich vor, dass das Handwerk eines Hörakustikers nicht unterwegs oder mobil angeboten werden darf.
Die Ausnahme ist oben benannt.
Der Hörakustiker erbringt einen Teil seiner Leistung ohne direkte Bezahlung, einen anderen Teil seiner Arbeit bekommt er in Form von einer Pauschale durch die Krankenkasse bezahlt.
Die Beratung und das Probetragen von Hörgeräten sind kostenlos für den Schwerhörigen. Das ist in der Regel auch dann so, wenn der Hörakustiker nach Hause oder ins Pflegeheim kommen muss.
Will er dafür einen Betrag, etwa für die Fahrtkosten, so wäre das völlig in Ordnung, denn jede Mühe verdient ihren Lohn.
In den meisten Fällen wir der Hörakustiker aber hier nichts berechnen.
Ist der Betroffene bereits mit Hörgeräten versorgt, und der Hörakustiker muss gelegentlich wegen der Nachsorge den Patienten aufsuchen, kostet das üblicherweise den Kunden auch nichts.
Aber auch hier gilt, dass der Akustiker einen Mehraufwand geltend machen kann. Da muss man vorher mal fragen, wie es damit aussieht.
Im Großen und Ganzen ist es aber so, dass man als Kunde für die Beratungen und Dienste des Hörakustikers nichts bezahlen muss.
Anders sieht das aus, wenn man Reparaturen und Wartungen an zuzahlungspflichtigen Geräten durchführen lässt.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten (inkl. Nachsorge für 6 Jahre) nur bei Kassenhörgeräten vollumfänglich.
Hat man teurere Hörgeräte gewählt, muss man auch bei Reparaturen und ggfs. auch Wartungen etwas hinzuzahlen.
Bild von Sabine van Erp auf Pixabay
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