Meine Schwiegermutter ist 87 Jahre alt und lebt in einem Seniorenheim. Sie hört extrem schlecht. Jetzt hat die Heimverwaltung Druck gemacht, dass die Oma Hörgeräte bekommt. Sie würde sonst nicht reagieren und könne nicht am sozialen Leben im Heim teilnehmen.
Soweit einsehbar.
Also bin ich mit ihr zum Hörgerätegeschäft. Dort wurde ein Hörtest gemacht: grottenschlechte Ergebnisse. Bestätigt wurde das von unserem Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Der Hörakustiker hat Schwiegermutter jetzt 2 Hörgeräte angepasst, von ReSound.
Die soll Oma jetzt 4 Wochen probeweise tragen. Der Preis liegt für bei zusammen bei 1.675 Euro.
Aber egal, was ich mache, Oma setzt die Geräte nicht ein. Und wenn ich das mache, dauert es nur 15 Minuten und sie nimmt sie wieder raus.
Auch das Pflegepersonal sagt, dass es keinen Zweck hat. Die Schwiegermutter wird richtig böse, wenn man sie darauf anspricht. Sie will die Hörgeräte absolut nicht.
Also möchte ich die Geräte zurückgeben. Vielleicht starten wir in einem halben Jahr einen neuen Versuch.
Aber der Hörakustiker will die Geräte nicht zurücknehmen. Die seien jetzt gebraucht und er könne die nicht mehr verkaufen. Ich müsse nun die knapp 1.700 Euro bezahlen.
Richtig?
Nein, falsch!
Die Hörakustiker sind vertraglich verpflichtet, ihren Kunden geeignete Hörgeräte anzupassen. Dazu gehört auch das längere probeweise Tragen von Hörgeräten.
Hat sich ein Kunde für eine Ausprobe von Hörgeräten entschieden, ist damit keine Kaufverpflichtung verbunden.
Wurden maßgefertigte Ohrstücke angefertigt, so müssen diese nur bezahlt werden, wenn das vorher ausdrücklich vereinbart worden ist.
Das Ausprobieren von Hörgeräten ist so wie das Probefahren eines Autos. Das muss man ja nach der Probefahrt auch nicht kaufen.
Hörakustiker leben mit dem Risiko, dass Menschen ihnen viel Zeit stehlen und dann doch nichts kaufen. Aber das gehört eben zum Beruf.
Sie können also nach unserem Dafürhalten die Hörgeräte problemlos einfach wieder zurückgeben.
Foto: Symbolbild
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