Banden und kriminelle Helfer verschaffen Führerscheinidioten durch moderne Technik ungerechtfertigte Vorteile.
Es gab schon wieder Betrügereien bei Führerschein-Prüfungen.
Jetzt wurde abermals ein Prüfling im Bezirk Braunau (Österreich) erwischt. Aber das Problem betrifft auch Deutschland.
Wie funktioniert die Betrugsmasche?
Es scheint ganz simpel zu sein. Die betrügerischen Prüflinge finden den Kontakt zu einer Person (die einzeln oder als Mitglied einer Bande tätig sein kann), die ihnen den Erfolg bei der theoretischen Führerscheinprüfung verspricht. Nach Zahlung von ca. 2.000 € wird der Prüfling entsprechend präpariert.
Mit einer Miniaturkamera werden die Prüfungsfragen während der laufenden Prüfung nach draußen übertragen. Dabei sitzt die Kamera versteckt in einem Brillengestell oder getarnt als Knopf vorne im Hemd des Prüflings.
Bequem in seinem Auto sitzend, sieht der kriminelle Helfer nun die Fragen auf einem Laptop oder Tablet.
Um die Antworten nun an den Prüfling zurückzusenden, bedienen sich die Kriminellen modernster Hörgerätetechnik.
Es genügt hierzu ein Hörgerät mit Bluetooth-Streamingfunktion.
Dieses trägt der unsichere Testkandidat hinter dem Ohr. Wer wollte ihm verwehren, seine medizinisch verordnete Hörunterstützung zu tragen?
Mittels Bluetooth und eines Smartphones wird nun eine Funkverbindung aufgebaut. Der Helfer draußen im Auto sieht ja die Fragen live vor sich und spricht dem anderen nun die Antworten direkt ins Ohr.
Davon bekommt im Prüfungsraum niemand etwas mit, weil diese nur im Ohr stattfindende Kommunikation für andere nicht hörbar ist.
Schon im Frühjahr war auf diese Weise etlichen Fahrschülern „geholfen“ worden. Diese Skandal zog damals in Österreich weite Kreise.
Jetzt ist erneut im österreichischen Bezirk Braunau ein Prüfling erwischt worden.
Dutzende Fälle waren in der Vergangenheit schon aufgeflogen. Das hatte zur Folge, dass die Prüfer auf solche Betrügereien hin geschult wurden.
Der aktuell aufgeflogene Prüfling scheint aber ein Einzelfall. Nachdem er erwischt wurde, flüchtete er aus dem Prüfungsraum. Trotzdem bekam er im Führerscheinregister eine Sperre eingetragen.
Was bedeutet das für Sie als Hörgeräteträger?
Wenn Sie auf Hörgeräte angewiesen sind und an einer Prüfung teilnehmen müssen, könnten Probleme auf Sie zukommen.
Deshalb kann es eine gute Idee sein, dass Sie in solchen Fällen in der Lage sind, die Notwendigkeit der Hörgeräte beweisen zu können.
Wenn Sie einen entsprechenden Behindertenausweis haben dürfte das kein Problem sein.
Anderenfalls nehmen Sie eine Kopie der ärztlichen Verordnung mit.
Ansonsten bitten Sie Ihren Hörakustiker um einen kurzen Brief mit dem Inhalt, dass Sie zur Teilnahme am Alltag auf das ständige Tragen der Hörgeräte angewiesen sind.
Übrigens: Es darf von Ihnen nicht verlangt werden, die Hörgeräte abzulegen!
Noch gilt die Unschuldsvermutung in unserem Land. So lange Ihnen niemand nachweisen kann, dass Sie mit den Hörgeräten Unfug treiben, überwiegt die medizinische Notwendigkeit.
Bild: markusspiske / Pixabay
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