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Mit cronischer Krankheit früher in Rente

Rente

Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen haben die Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Dies wird ausführlich im vorliegenden Artikel erklärt. Es zeigt sich, dass viele Menschen aus Sorge vor finanzieller Knappheit im Alter Bedenken haben. Insbesondere diejenigen, die chronische Leiden ertragen, könnten unter gewissen Umständen eher in Rente gehen.

Der Zeitpunkt des Renteneintritts ist normalerweise abhängig von der Anzahl der Jahre, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet wurden, und vom Geburtsjahr des Versicherten. Während einige bereits mit 63 Jahren in Rente gehen können, benötigen andere mindestens 45 Beitragsjahre. Für die, denen dies zu lange dauert, besteht die Möglichkeit, bereits ab 55 Jahren in Altersteilzeit zu gehen. Ebenso haben Menschen mit bestimmten chronischen Krankheiten die Option, unter festgelegten Bedingungen früher in den Ruhestand zu gehen. Details hierzu finden Sie im Artikel.

Ist es möglich, mit chronischen Krankheiten frühzeitig in Rente zu gehen?

Ja, Menschen, die chronisch krank sind, können unter festgelegten Bedingungen frühzeitig und ohne finanzielle Einbußen in Rente gehen.

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Der Sozialverband VdK berichtet, dass mehr als ein Drittel aller Deutschen an einer chronischen Krankheit leiden. Eine Krankheit gilt dann als chronisch, wenn sie eine Person über ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal zur ärztlichen Behandlung zwingt, so der Gemeinsame Bundesausschuss.

Menschen mit chronischen Krankheiten können einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen und dadurch früher in Rente gehen. Zu den anerkannten chronischen Krankheiten gehören unter anderem:

– Asthma
Diabetes
– Rheuma
– Herz-Kreislauf-Erkrankungen
– Rückenprobleme
– Multiple Sklerose
– Parkinson
– Krebs
– Migräne
– Depressionen
– Angststörungen
– Folgen eines Schlaganfalls

Nicht jeder mit einer chronischen Krankheit ist automatisch als schwerbehindert eingestuft; dies hängt vom Grad der Behinderung ab, der zwischen 20 und 100 liegen kann. Eine Behinderung muss durch einen Arzt festgestellt und durch das zuständige Versorgungsamt anerkannt werden.

Nach Angaben des VdK kann beispielsweise eine schwere Migräne, die regelmäßig auftritt und den Alltag stark beeinträchtigt, einen Grad der Behinderung von 50 erreichen. Nach Feststellung dieses Grades kann der Betroffene einen Schwerbehindertenausweis beantragen, der ihm ähnlich wie ein Rentenausweis Vergünstigungen ermöglicht.

Schwerbehinderte Menschen können zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen, wenn sie die erforderlichen 35 Beitragsjahre voll haben, ohne dass Abschläge anfallen. Wer jedoch noch früher in Rente gehen möchte, muss mit finanziellen Einbußen rechnen, die pro vorgezogenem Monat 0,3 Prozent der Rente betragen können, mit einem Höchstsatz von 10,8 Prozent.

Es sollte auch bedacht werden, dass nicht jeder im Alter von den gleichen finanziellen Vorteilen profitiert; dies variiert stark je nach individueller Lebens- und Arbeitsgeschichte.

Bildquellen:
  • rente: Peter Wilhelm ki

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 22. April 2024

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