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Krankenkassen lehnen Folgeversorgung ab – Kein neues Hörgerät nach 6 Jahren

beginnende Schwerhörigkeit

In den letzten Tagen und Wochen steht mein Telefon nicht mehr still. Immer mehr aufgeregte und verzweifelte Schwerhörige wenden sich an HÖRGERÄTE-INFO.NET und beklagen, dass ihre Krankenkasse die Folgeversorgung mit Hörgeräten abgelehnt hat.

Folgeversorgung abgelehnt

So jetzt auch eine Dame aus Potsdam. Die BARMER stellt sich, so wie ich es verstanden habe, auf den Standpunkt, die vor gut 5 Jahren verordneten STARKEY-Hörgeräte seien ja noch voll funktionsfähig. Für einen Austausch oder Ersatz geben es somit keinen Grund. Auch die Tatsache, dass sich das Hörvermögen der Versicherten in der Zwischenzeit erheblich verschlechtert hat, spiele keine Rolle. Denn, und das rechnet die BARMER der Frau exakt vor, die vorhandenen Geräte könne der Akustiker noch um soundsoviel dB hochschrauben, um die gestiegenen Anforderungen zu erfüllen.

Auch ein Widerspruch der Dame zeigte keinen Erfolg, die BARMER lehnte die Folgeversorgung erneut ab und verwies die Sache an den „Versichertenausschuss“.

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Wenn Ihnen das passiert, sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen. Wenden Sie sich an den VdK Sozialverband, nehmen Sie sich ggf. einen Anwalt, erkundigen Sie sich bei anderen Krankenkassen und wechseln Sie gegebenenfalls.


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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 21. April 2024 | Peter Wilhelm 21. April 2024

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