In Deutschland können die Kosten für Hörgeräte in der Regel als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Dies schließt sowohl die Gesamtkosten für ein Hörgerät als auch Zuzahlungen und Eigenanteile mit ein.
Die steuerliche Absetzbarkeit gilt für die Anschaffung von Hörgeräten, Reparaturen und notwendige Batterien, sowie andere Zusatzkosten. Sammeln Sie daher alle Belegen, damit Sie diese Ausgaben in der Steuererklärung korrekt angeben können, um eine mögliche steuerliche Ersparnis zu maximieren.
Außerdem können Sie verschiedenste Vorsorgeaufwendungen geltend machen, beispielsweise Beiträge für Unfallversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Haftpflicht- und Lebensversicherung. Ebenso der Lohn, der in Handwerkerrechnungen und Hausgeld- oder Nebenkostenabrechnungen enthalten ist, kann abgesetzt werden. Auch Spenden können die steuerliche Belastung senken. Darüberhinaus können sich Gewerkschaftsbeiträge, Rechts- und Steuerberatungskosten und Kontoführungsgebühren, die mit den Renteneinnahmen in direktem Zusammenhang stehen, steuermindernd auswirken.
Allerdings müssen die Ausgaben in der Gesamtsumme den Werbungskostenpauschbetrag von 102 € übersteigen.
„Steuerlich absetzbar“ bedeutet, dass bestimmte Ausgaben von der Summe abgezogen werden können, auf die Steuern erhoben werden. Dies kann das zu versteuernde Einkommen senken und somit die Steuerlast reduzieren. Zu diesen Ausgaben können berufliche Kosten, außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten, Sonderausgaben und andere Posten gehören. Durch das Absetzen dieser Kosten können Steuerzahler ihre steuerliche Belastung mindern, da nur das verbleibende Einkommen nach Abzug dieser Kosten besteuert wird.
Hinweis:
Dieser Text dient journalistischer Information und gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Fragen Sie immer einen Arzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!
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